30.06.2009, 11:27
Hallo,
eine frische HU brauchst du für die Zulassung als Oldtimer nicht, aber du benötigst das Oldtimergutachten vom TÜV, §9 I FZV iVm §23 I StVZO. Bei der Erstellung dieses Gutachtens wird dann eine HU durchgeführt, §23 S.3 StVZO. Zur AU musst du aber leider trotzdem nach §47a StVZO, da dein Fahrzeug nach dem 01.07.1969 zugelassen wurde. Die Umweltzonen darfst du dann mit dem H-Kennzeichen befahren, weil für diese im November 2007 eine Ausnahme von der Plakettenpflicht erlassen wurde.
Gruß,
Der Prof
eine frische HU brauchst du für die Zulassung als Oldtimer nicht, aber du benötigst das Oldtimergutachten vom TÜV, §9 I FZV iVm §23 I StVZO. Bei der Erstellung dieses Gutachtens wird dann eine HU durchgeführt, §23 S.3 StVZO. Zur AU musst du aber leider trotzdem nach §47a StVZO, da dein Fahrzeug nach dem 01.07.1969 zugelassen wurde. Die Umweltzonen darfst du dann mit dem H-Kennzeichen befahren, weil für diese im November 2007 eine Ausnahme von der Plakettenpflicht erlassen wurde.
Gruß,
Der Prof