02.07.2009, 10:23
- Für alle ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassenen Pkw wird zur Steuerberechnung neben dem Motor-Hubraum auch der CO2-Wert (Kohlendioxid) herangezogen.
- Pkw, die im Zeitraum zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, werden nach Ablauf einer etwaigen Steuerbefreiung (siehe unten) mit der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer – also entweder „alte Hubraumsteuer“ oder „neue CO2-Steuer“ besteuert (sog. „Günstigerregelung“).
- Für Pkw, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden, ändert sich nichts. Sie unterliegen weiterhin ausschließlich der „alten“ hubraumbezogenen Kfz-Steuer. Erst ab 2013 ist eine Überführung des Altbestands in die CO2-Steuer vorgesehen.
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.