07.07.2009, 12:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.07.2009, 12:21 von Bayerndiesel.)
Hallo "Freunde der Beulenpest",
Schäden an gemieteten, gepachteten und geliehenen Sachen sich grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen, außer der Versicherer schließt sie explicit mit ein (z. B. Mietsachschäden bei Wohnungen); Bearbeitungsschäden sind ebenfalls ausgeschlossen. Im übrigen wüßte ich jetzt nicht, wie man einen Zusammenhang zwischen Werkstattbesitzer und Hagelschaden in Bezug auf die Privathaftpflichtversicherung konstruieren könnte (Hagelschaden = Elementarschaden); einzig vielleicht bei einem Vertrag (mündlich/schriftlich) wie "schütze mein Auto als Privatperson vor Hagel" -> denke aber, dass dies auch nicht klappen wird.
@Cabriofreak
Du hast schon recht, mit der anwaltlichen Erstberatung -> die ist immer kostenpflichtig, siehe Erstberatung - Deutsche Anwaltshotline, da heißt es: "Ein Rechtsanwalt erhält für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft gemäß § 20 der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung eine Gebühr von maximal 180 EUR zzgl. Mwst. (ab 1.7.2004 sogar 205 EUR),wenn sich die Angelegenheit durch eine erste (einmalige) Beratung erledigt hat. Die Gebühr kann geringer ausfallen, jedoch nicht höher."
Nach der Anwaltsgebührenordnung muss ein "freier" Anwalt nach außen hin für seine Tätigkeit ein Honorar verlangen. Dies kann auch mit erhöhten Telefonkosten abgegolten werden (z.B. 0900-Nummern). Beim Werbeargument des ADAC wird dem Mitglied wohl suggeriert, dass dieser wohl dann die Kosten für die Erstberatung übernimmt; kann mir aber nicht vorstellen, dass dies mit einem "Einmalgespräch" erledigt sein wird. Ich denke eher, wenn überhaupt, dass die dortigen Anwälte in einen "Abhängigkeitsverhältnis" zum ADAC stehen und deshalb diese Erstberatung kostenfrei ist.
@ Dirk,
leider war ich schon aus dieser berüchtigten "10-Minuten-Bearbeitungszeit".
Ich glaube, dass Du den Schaden leider selbst zahlen darfst/musst. An Deiner Stelle würde ich es von einem "Smart-Repair(ler)" machen lassen; ich durfte mal die Arbeiten der Fa. Dent Wizard sehen und war über deren Professionalität begeistert (ohne Spachtel und lackieren). Die haben bundesweit Standorte -> ergoogle Dir das doch mal.
(07.07.2009, 10:36)Cabriofreak schrieb: @OpenAir vielleicht kann man es über die Privathaftpflicht laufen lassen. Es ist ja auf seinem Grundstück passiert Bin aber kein Jurist um das beurteilen zu können.
Schäden an gemieteten, gepachteten und geliehenen Sachen sich grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen, außer der Versicherer schließt sie explicit mit ein (z. B. Mietsachschäden bei Wohnungen); Bearbeitungsschäden sind ebenfalls ausgeschlossen. Im übrigen wüßte ich jetzt nicht, wie man einen Zusammenhang zwischen Werkstattbesitzer und Hagelschaden in Bezug auf die Privathaftpflichtversicherung konstruieren könnte (Hagelschaden = Elementarschaden); einzig vielleicht bei einem Vertrag (mündlich/schriftlich) wie "schütze mein Auto als Privatperson vor Hagel" -> denke aber, dass dies auch nicht klappen wird.
(07.07.2009, 10:36)Cabriofreak schrieb: @JasonRico ach das wusste ich gar net. Dachte das geht nur über den ADAC weil der so schwer für seine Mitgliedschaft wirbt Naja man lernt immer dazu
@Cabriofreak
Du hast schon recht, mit der anwaltlichen Erstberatung -> die ist immer kostenpflichtig, siehe Erstberatung - Deutsche Anwaltshotline, da heißt es: "Ein Rechtsanwalt erhält für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft gemäß § 20 der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung eine Gebühr von maximal 180 EUR zzgl. Mwst. (ab 1.7.2004 sogar 205 EUR),wenn sich die Angelegenheit durch eine erste (einmalige) Beratung erledigt hat. Die Gebühr kann geringer ausfallen, jedoch nicht höher."
Nach der Anwaltsgebührenordnung muss ein "freier" Anwalt nach außen hin für seine Tätigkeit ein Honorar verlangen. Dies kann auch mit erhöhten Telefonkosten abgegolten werden (z.B. 0900-Nummern). Beim Werbeargument des ADAC wird dem Mitglied wohl suggeriert, dass dieser wohl dann die Kosten für die Erstberatung übernimmt; kann mir aber nicht vorstellen, dass dies mit einem "Einmalgespräch" erledigt sein wird. Ich denke eher, wenn überhaupt, dass die dortigen Anwälte in einen "Abhängigkeitsverhältnis" zum ADAC stehen und deshalb diese Erstberatung kostenfrei ist.
@ Dirk,
leider war ich schon aus dieser berüchtigten "10-Minuten-Bearbeitungszeit".
Ich glaube, dass Du den Schaden leider selbst zahlen darfst/musst. An Deiner Stelle würde ich es von einem "Smart-Repair(ler)" machen lassen; ich durfte mal die Arbeiten der Fa. Dent Wizard sehen und war über deren Professionalität begeistert (ohne Spachtel und lackieren). Die haben bundesweit Standorte -> ergoogle Dir das doch mal.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
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