07.07.2009, 18:55
Sorry für OT:
@ JasonRico
verwechselst Du da nicht etwas, wie Geschäftsgebühr und Honorar für Erstberatung (Auskunftshonorar)? Im übrigen scheint mir die von Dir verlinkte Seite meine Meinung zu bestätigen (Einsatz 15,- EUR). Richtig ist: Wenn der Anwalt nach einer Erstberatung tätig wird und Dich nach außen hin vertritt -> dann kein Honorar zusätzlich für die Erstberatung fordern kann.
O.K. streiten wir uns nicht.
Wenn Du vorher mit Deinem Anwalt wg. Honorar darüber sprichst und er Dir kostenfrei eine Auskunft erteilt, dann ist das zwar nicht im Sinne der Anwaltsgebührenordnung - wohl aber im Sinne der Menschlichkeit (hab' ich auch schon öfters erfahren). Im übrigen: wo kein Kläger, da kein Richter.
Servus
Winni (der auch von Berufswegen sehr viel mit Rechtsanwälten zu tun hat und in dessen Fa. einige dieser Spezies umherlaufen bzw. arbeiten)
@ JasonRico
verwechselst Du da nicht etwas, wie Geschäftsgebühr und Honorar für Erstberatung (Auskunftshonorar)? Im übrigen scheint mir die von Dir verlinkte Seite meine Meinung zu bestätigen (Einsatz 15,- EUR). Richtig ist: Wenn der Anwalt nach einer Erstberatung tätig wird und Dich nach außen hin vertritt -> dann kein Honorar zusätzlich für die Erstberatung fordern kann.
O.K. streiten wir uns nicht.
Wenn Du vorher mit Deinem Anwalt wg. Honorar darüber sprichst und er Dir kostenfrei eine Auskunft erteilt, dann ist das zwar nicht im Sinne der Anwaltsgebührenordnung - wohl aber im Sinne der Menschlichkeit (hab' ich auch schon öfters erfahren). Im übrigen: wo kein Kläger, da kein Richter.
Servus
Winni (der auch von Berufswegen sehr viel mit Rechtsanwälten zu tun hat und in dessen Fa. einige dieser Spezies umherlaufen bzw. arbeiten)
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
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