Hagelschaden !!! So kann es gehen :-(
#15
Sorry für OT:
@ JasonRico

verwechselst Du da nicht etwas, wie Geschäftsgebühr und Honorar für Erstberatung (Auskunftshonorar)? Im übrigen scheint mir die von Dir verlinkte Seite meine Meinung zu bestätigen (Einsatz 15,- EUR). Richtig ist: Wenn der Anwalt nach einer Erstberatung tätig wird und Dich nach außen hin vertritt -> dann kein Honorar zusätzlich für die Erstberatung fordern kann.

O.K. streiten wir uns nicht. My Friend!

Wenn Du vorher mit Deinem Anwalt wg. Honorar darüber sprichst und er Dir kostenfrei eine Auskunft erteilt, dann ist das zwar nicht im Sinne der Anwaltsgebührenordnung - wohl aber im Sinne der Menschlichkeit (hab' ich auch schon öfters erfahren). Im übrigen: wo kein Kläger, da kein Richter. Dumdididum

Servus

Winni (der auch von Berufswegen sehr viel mit Rechtsanwälten zu tun hat und in dessen Fa. einige dieser Spezies umherlaufen bzw. arbeiten)
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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RE: Hagelschaden !!! So kann es gehen :-( - von Bayerndiesel - 07.07.2009, 18:55

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