12.07.2009, 12:43
Hallo Prof
Ich interpretiere das anders. Zumal ich den Wortlaut, den Du verfasst hast nirgendwo finden kann. Quellenangabe wäre sinnvoll.
Lautet der Gesetzestext nicht vielmehr in die Richtung:...auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen...?
Es darf bezweifelt werden dass die Rennleitung in der Lage ist, die Zahlen welche auf der AU-Bescheinigung stehen zu beurteilen und zu interpretieren.
Ich interpretiere das anders. Zumal ich den Wortlaut, den Du verfasst hast nirgendwo finden kann. Quellenangabe wäre sinnvoll.
Lautet der Gesetzestext nicht vielmehr in die Richtung:...auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen...?
Es darf bezweifelt werden dass die Rennleitung in der Lage ist, die Zahlen welche auf der AU-Bescheinigung stehen zu beurteilen und zu interpretieren.