TÜV- und AU-Bericht im Cab mitführen!
#19
Moinsen Gemeinde!

Mal ganz kurz und knackig ein paar Anmerkungen:

1) Jo, die Rennleitung ließt mit und schreibt nicht immer, da ich manchmal einfach nichts mehr dazuschreiben brauche, denn doppelt gemoppelt spar ich mir und kompetente Anworten sind meistens vorhanden.
2) Pauschalaussagen, egal zu welchem Thema, halte ich persönlich für unterste Schublade und mangelndes Hirn. Es gibt immer solche und solche und wer einmal schlechte Erfahrung gemacht hat, z.B. mit der Rennleitung, sollte nicht alle oder alles in einen Topf werfen, was wie Rennleitung aussieht.
3) Die Polizei findet nicht neue Wege der Abzocke, sondern nur neue Methoden der Überwachung, um z.B. so unwichtigen Gesetzen, wie das Mitführen des AU-Berichtes, als Kontrollorgan nachzukommen. By the Way....die Polizei erfindet keine Gesetze, das machen andere "wichtige" Herren im Land.
4) Polizei ist Ländersache und somit ist das Beispiel Brandenburg nicht pauschal für alle, genau wie die Scheißhausparole "Je mehr Anzeigen man schreibt, desto schneller gibt es Sterne auf der Schulter"........wenn es wirklich danach gehen würde, müßte ich jedes Jahr einen bekommen und hätte bestimmt schon einen Goldenen zusammen ;-) ist aber nicht so, glaubt mir, ich spreche aus Erfahrung.
5) Ich muss mich immer wieder wundern, wer hier wie zu einem Thema Stellung nimmt. Es ist jemand mit bla bla dabei, jemand mit gefährlichem Halbwissen, jemand mit Unwissenheit sowie jemand, bei dem man den Eindruck hat, er braucht Posting-Punkte. Wenn man nicht genau bescheid weiß, sollte man einfach mal den Mund halten oder besser die Tippfinger still halten und mitlesen.
Es führt dann auch nicht immer zu unendlich langen Threads und Verwirrungen. Es wäre dann auch mal schön kurz und Wochen oder Monate später könnte ein Suchender sich mal kurz eine Information holen, ohne vorher etliche Seiten mit "hin und her bla bla" durchlesen zu müssen.

6) TADA.........AU und HU Bescheinigungen sind mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen / auszuhändigen. Das ist gängige Rechtsprechung und kann von jedem in der StVO und diversen juristischen Büchern nachgelesen werden. Weiterhin ist klar geregelt, dass die Rennleitung zu dem Personenkreis "zuständigen Personen" gehört. Die Rennleitung ist nunmal eines von mehreren Kontrollorganen für u.a. die StVO !

So, ich hoffe keinem zuuuuuuuuu nahe auf die Füße getreten zu sein und würde mir für die Zukunft wieder kurze und informative Inhalte wünschen.
In diesem Sinne bedanke ich mich schonmal bei Euch allen als Mod der rechtlichen Seite.
Viele Grüße,
schwuppi von der Rennleitung ;-)
...........nu is alles weg.....Cabrio verkauft, Mopedbilder verschwunden.......nenenene Da bin ich aber traurig!  .........huch, da is ja doch wieder ein Cabrio Big Grin
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RE: TÜV- und AU-Bericht im Cab mitführen! - von schwupp - 12.07.2009, 23:33

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