Wer sagt dem TÜV was er darf und was nicht ?
#6
Das große Kuchenblech bekommst Du auch bei uns ohne Probleme, ist ja schließlich ein normales Zweizeiliges Kennzeichen. Bei uns bekommst Du auch Motoradkennzeichen ohne Probleme. Dagegen ist dein Kennzeichen ja noch größer. Das bekommen bei uns die LKWs. Bei uns bekommen Fahrzeuge auch noch kleine Kennzeichen und kurze Nummern, aber NUR wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, sprich ein Gutachten vom TÜV vorliegt und zwar nur vom TÜV (keine DEKRA, Küss usw.), und das auch noch nur von einem AaS TÜV-Prüfer! Und das ist ja das Problem, alle sagen sie dürften es nicht mehr, aber keiner sagt warum!!! Ich habe mir auch schon im Internet einen Wolf abgesucht nach einer Arbeitsgrundlage oder Gesetzen nach denen sich der TÜV richten muß bzw. wer dem TÜV diese Anweisungen geben darf, aber alles Fehlanzeige. Sogar beim Regierungspräsidium konnte (oder wollte???) mir keiner eine Antwort geben, Und die überwachen ja schließlich die Zulassungen von TÜV-Prüfern. Die konnten mir noch nicht einmal sagen wer in NRW für die Straßenverkehrsämter zuständig bzw. weisungsbefugt ist.
Gruß aus Neuss
Dirk (OpenAir)
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RE: Wer sagt dem TÜV was er darf und was nicht ? - von gunnybaer - 12.08.2009, 21:53
RE: Wer sagt dem TÜV was er darf und was nicht ? - von OpenAir - 13.08.2009, 07:54



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