07.09.2009, 13:15
Moin Basti,
hast Du eine original Diebstahlwarnanlage? Die DWA hat offensichtlich einige Funktionen, die sie bei Anwesenheit der ZV weitergibt. Dies ist z.B. das Hupen als Schließquittierung.
Ich bin mir nicht sicher, welche Funktionen noch exklusiv im DWA-Steuergerät sind und dann ggf. eben bereit stehen oder nicht. Das 2x Blinken könnte aber durchaus dazugehören.
Zähl mal Deine originalen Komponenten auf:
DWA?
Funk-ZV (wieviele Tasten?)?
Form des Schlüssels (Aussen- oder Innenbahn) <-- gerade im Bereich Deines Baujahrs gab es irgendwann eine Umstellung..
Verdeck ist elektrisch, korrekt?
hast Du eine original Diebstahlwarnanlage? Die DWA hat offensichtlich einige Funktionen, die sie bei Anwesenheit der ZV weitergibt. Dies ist z.B. das Hupen als Schließquittierung.
Ich bin mir nicht sicher, welche Funktionen noch exklusiv im DWA-Steuergerät sind und dann ggf. eben bereit stehen oder nicht. Das 2x Blinken könnte aber durchaus dazugehören.
Zähl mal Deine originalen Komponenten auf:
DWA?
Funk-ZV (wieviele Tasten?)?
Form des Schlüssels (Aussen- oder Innenbahn) <-- gerade im Bereich Deines Baujahrs gab es irgendwann eine Umstellung..
Verdeck ist elektrisch, korrekt?
sonnige Grüße
alles unter 2,6 Liter ist Steuerhinterziehung!
©-Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags (Text und Bilder) unterstehen der GNU FDL/Copyleft.
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