Privatweg was hat das zu sagen ?
#12
Servus,

das Zeichen haben wir damals bei der elend langen Fahrausbildung beim Bund lang und breit durchgekaut. Es bedeutet lediglich "Einfahrt verboten", regelt aber nicht die Verkehrsrichtung dahinter. Es muß also nicht immer eine Einbahnstraße dahinter liegen. Früher war das z.B. an Feuerwachen aufgestellt, mit dem Zusatz "Feuerwehr". Heute sieht man es auch gerne am verbotenen Ende einer Einbahnstraße mit dem Zusatz "Radfahrer frei".

In diesem Fall ("Privatweg") würde ich es so interpretieren, daß dort nur einfahren darf, wer dahinter etwas zu suchen hat (z.B. seine Garage), aber eben kein Durchgangsverkehr. Wahlweise hätte man auch das "Durchfahrt verboten" in Kombination mit "Anlieger frei" verwenden können.

Grüße
Michael
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Privatweg was hat das zu sagen ? - von denis76 - 20.11.2008, 21:55
RE: Privatweg was hat das zu sagen ? - von Owe - 21.11.2008, 00:41
RE: Privatweg was hat das zu sagen ? - von semu - 28.01.2009, 14:09
RE: Privatweg was hat das zu sagen ? - von thunderstorm - 02.01.2010, 01:50



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