02.02.2010, 10:42
(02.02.2010, 00:04)Mech schrieb: aber die Tatsache, dass ein helleres Leuchtmittel
(LED Cluster in original Fassung) in der Kennzeichenbeleuchtung schon zum Erlöschen der ABE des
GESAMTEN Fahrzeuges führen kann, verstösst gegen den gesunden Menschenverstand und
ist für mich somit hinfällig.
Moin Markus,
du fährst doch nun lange genug Auto, um wissen zu müssen, dass die STVZO nicht in jedem Falle etwas mit dem gesunden Menschenverstand zu tun hat...
Und sei sicher...im Falle eines Unfalles wird schon irgendjemand versuchen, sich wg. der nicht konformen Beleuchtung ggf. aus der Haftung zu stehlen...
Gruß
Uwe