06.02.2010, 12:23
Sorry das ich nochmal diese Thema aufgreife, aber nur zum Verständnis .....
Bei Reparatur über die sogenannte 130 %-Regel dürfte die Reparatur des Wagens
130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen - oder ????
In diesem Fall würde die Versicherung bis zu Reparaturkosten in Höhe von 4290 Euro bezahlten ???? Ist das so richtig ?????
Zitat:Das Gutachten der Dekra konstatiert folgende Werte
Reparaturkosten: 5600,-
Wiederbeschaffungswert: 3300,-
Restwert: 50,-
Bei Reparatur über die sogenannte 130 %-Regel dürfte die Reparatur des Wagens
130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen - oder ????
In diesem Fall würde die Versicherung bis zu Reparaturkosten in Höhe von 4290 Euro bezahlten ???? Ist das so richtig ?????
Unser neues Schätzchen
![Smile Smile](https://www.audi-cabrio-club.info/forum/images/smilies/smile.gif)
Audi Cabriolet, 2.6, km 110 kW, Bj. 05/1996, pelikanblau pereffekt und dunkelblaues automatisches Verdeck;
Lederausstattung schwarz, Sitzheizung, Handschalter, Orginal 15-Zoll-Alufelgen 10 Speichen Competition,
Orginales Gamma-Radio, Orginales Sportfahrwerk, und erst 85 500 km;
Leider nicht mehr unter uns:
Audi Cabriolet, 2.3 E, NG, Bj. 05/93, laserrot und schwarzes Verdeck,
Stoffaustattung anthrazit (zwischenzeitlich schwarze Kunstlederüberzüge), Sitzheizung, Handschalter,
215er Reifen auf 17 Zoll MAM-Alufelgen (8Jx17 H2), Originalsportfahrwek, Winterreifen auf Stahl,
CD-Radio mit USB, MiniCheck, Sucht-Sound serienmäßig,
Audi Cabriolet, 2.3 E, NG, Bj. 05/93, laserrot und schwarzes Verdeck,
Stoffaustattung anthrazit (zwischenzeitlich schwarze Kunstlederüberzüge), Sitzheizung, Handschalter,
215er Reifen auf 17 Zoll MAM-Alufelgen (8Jx17 H2), Originalsportfahrwek, Winterreifen auf Stahl,
CD-Radio mit USB, MiniCheck, Sucht-Sound serienmäßig,