Kurzzeitkennzeichen im Ausland
#1
Guten Abend.

Ich habe da mal eine Frage. Ich will dieses Wochenende an die Deutsch/Französische Grenze fahren. Am Sonntag fahren wir dann nach Frankreich rüber um ein paar Runden auf einer Rennstrecke zu drehen. Jetzt ist ja noch nicht der 1. April und somit auch noch kein Saisonstart. Deshalb will ich am Donnerstag ein Kurzzeitkennzeichen holen. Jetzt hat mir mein Nachbar der Cop ist gesagt, dass es da aber Probleme geben kann. Anscheinend darf man mit einen Kurzzeitkennzeichen nicht ins "Aussland" fahren. Hat diesbezüglich einer von Euch schon mal Erfarungen gemacht oder weis da einer bescheid, wie es läuft?!

Schönen Abend Euch noch.
Bj. 98; 2,6l-V6 110kW; Leder in Beige; Holzdekorleisten in Wurzelholz; Klima;
E-Verdeck; BC (nachgerüstet); Fahrwerk: ca. 40/40mm tiefer (Bilstein Dämpfer und H&R Federn); 225/40/18 auf Nuvolari Felge in Audi Ooptik. RS2 Kühlergrill, dazu die Gitter in der Stoßstange durch Wabenstreckgitter erstzt. FOX Abgasanlage in Edelstahl ab KAT mit 2x80mm Endrohren.


Sommer Sonne, oben ohne Au Backe
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Kurzzeitkennzeichen im Ausland - von p0mm3l - 23.03.2010, 22:18
RE: Kurzzeitkennzeichen im Ausland - von p0mm3l - 24.03.2010, 12:43

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