25.03.2010, 15:39
(10.03.2010, 21:25)Bastel schrieb: TÜV musste nur EINMAL bezahlt werden und gab es demnach für volle zwei Jahre.
Gut so.
Denn das 07er-Auto wird wie ein nicht zugelassenes Fahrzeug behandelt. Also zwei Jahre TÜV und nix mit Rückdatierung.
Achtung, wenn der TÜV noch keine 2 Jahre abgelaufen ist. Dann möchte nämlich die Zulassungsstelle gern zurückdatieren. Das Problem hatte ich mal mit ner alten Yamaha RD 350.
Steht ja auch dem Fzg-Schein oder neu Zulassungsbescheinigung Teil 1 wann der Termin war. Es sei denn, man hat dieses (vorher entwertete) Dokument nicht mehr....