19.04.2010, 15:22
Hallo zusammen,
durch einen Fehler der "Entwickler" in der Verordnung / im Gesetz waren tatsächlich die alten Verkehrzeichem ab dem 01.04.2010 ungültig!
Das hat der Verkehrsminister aber inzwischen wieder rückgängig gemacht und das wird auch gesetzlich verankert!
Ich denke, eine Klage gegen die Verwarnung wäre auch von der Meinung des Verkehrsrichters abgängig gewesen!
durch einen Fehler der "Entwickler" in der Verordnung / im Gesetz waren tatsächlich die alten Verkehrzeichem ab dem 01.04.2010 ungültig!
Das hat der Verkehrsminister aber inzwischen wieder rückgängig gemacht und das wird auch gesetzlich verankert!
Ich denke, eine Klage gegen die Verwarnung wäre auch von der Meinung des Verkehrsrichters abgängig gewesen!
Gruß Kai
![[Bild: Audi.jpg]](http://www.weddingcars.de/Bilder/Signatur/Audi.jpg)