30.04.2010, 09:25
Ein Verkehrzeichen ist erst dann gültig, wenn es rechtskräftig von der Behörde verordnet wurde.
Abzuklären wäre erstmal, ob eine rechtsgültige Verordnung für dieses VZ vorliegt, erst dann kann seitens der Polizei eingeschritten werden.
Falls keine VO vorhanden ist, kann dieses VZ ohne jegliche Konsequenz ignoriert werden, denn privat aufgestellte VZ und die Mißachtung derselben begründen kein behördliches Einschreiten.
Falls du grundsätzlich zur Benützung des Weges berechtigt bist, dh dort wohnst, kann dir auch zivilrechtlich nichts passieren, entgegengesetzten Falles kann es durchaus zu einer Besitzstörungsklage kommen.
Abzuklären wäre erstmal, ob eine rechtsgültige Verordnung für dieses VZ vorliegt, erst dann kann seitens der Polizei eingeschritten werden.
Falls keine VO vorhanden ist, kann dieses VZ ohne jegliche Konsequenz ignoriert werden, denn privat aufgestellte VZ und die Mißachtung derselben begründen kein behördliches Einschreiten.
Falls du grundsätzlich zur Benützung des Weges berechtigt bist, dh dort wohnst, kann dir auch zivilrechtlich nichts passieren, entgegengesetzten Falles kann es durchaus zu einer Besitzstörungsklage kommen.