29.06.2010, 17:37
so nun die antwort der asfinag .müsste also ohne gehen
Ihre Anfrage haben wir erhalten und möchten Ihnen gerne wie folgt antworten:
Die österreichische Vignettenpflicht in Österreich besteht seit dem 1. Januar 1997 auf allen gekennzeichneten Autobahnen und Schnellstraßen – mit Ausnahme der Sondermautstrecken – für Fahrzeuge bis einschl. 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht bereits ab der Grenze.
Die Bundes- sowie Landesstraßen (gekennzeichnet mit B+L) sind nicht vignettenpflichtig.
Die Silvretta Hochalpenstraße liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich, die relevanten Informationen hierzu können Sie z.B. unter der Homepage http://www.silvretta-bielerhoehe.at/sommer.htm abrufen.
Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben und wünschen GUTE FAHRT!
Ihre Anfrage haben wir erhalten und möchten Ihnen gerne wie folgt antworten:
Die österreichische Vignettenpflicht in Österreich besteht seit dem 1. Januar 1997 auf allen gekennzeichneten Autobahnen und Schnellstraßen – mit Ausnahme der Sondermautstrecken – für Fahrzeuge bis einschl. 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht bereits ab der Grenze.
Die Bundes- sowie Landesstraßen (gekennzeichnet mit B+L) sind nicht vignettenpflichtig.
Die Silvretta Hochalpenstraße liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich, die relevanten Informationen hierzu können Sie z.B. unter der Homepage http://www.silvretta-bielerhoehe.at/sommer.htm abrufen.
Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben und wünschen GUTE FAHRT!