28.07.2010, 09:41
Wenn du die 3. Bremsleuchte hast, musst du wieder eine mit 3. Bremsleuchte verbauen.
Hat was mit der all. Betriebserlaubnis zu tun. Diese ist bis 96 ne ABE-Nr. und ab 96 ne EG-Nr.
Hatte diese Überlegung auch beim Wiederaufbau und mich beim TÜV erkundigt. Dieser hat gesagt, dass er jetzt zwar nicht speziell darauf geschaut hätte (bzw. wenn ers nicht gewußt hätte oder sich nicht mit dem Modell auskennt nicht drauf geachtet), aber wenns in den Papieren steht muss das so sein. Ob es jetzt im normalen Strßenverkehr Probleme gibt oder nicht weis ich nicht.
Kann mir aber vorstellen, dass man dir nen Strick draus dreht, wenn es zu nem Auffahrunfall kommt wg. wäre ne 3. Bremsleuchte da gewesen, hätte der hinterherfahrende den Bremsvorgang schneller wahrgenommen etc........
Hat was mit der all. Betriebserlaubnis zu tun. Diese ist bis 96 ne ABE-Nr. und ab 96 ne EG-Nr.
Hatte diese Überlegung auch beim Wiederaufbau und mich beim TÜV erkundigt. Dieser hat gesagt, dass er jetzt zwar nicht speziell darauf geschaut hätte (bzw. wenn ers nicht gewußt hätte oder sich nicht mit dem Modell auskennt nicht drauf geachtet), aber wenns in den Papieren steht muss das so sein. Ob es jetzt im normalen Strßenverkehr Probleme gibt oder nicht weis ich nicht.
Kann mir aber vorstellen, dass man dir nen Strick draus dreht, wenn es zu nem Auffahrunfall kommt wg. wäre ne 3. Bremsleuchte da gewesen, hätte der hinterherfahrende den Bremsvorgang schneller wahrgenommen etc........