30.09.2010, 22:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.09.2010, 22:13 von krujtzschoff.)
@semu Das hast du aber in deinem Eröffnungspost nicht geschrieben! Aber dieses Urteil gilt auch nur für NRW!
Ich glaube ich weiß aber wo sie geblitzt haben! Lass mich einmal raten vorher war noch eine Auffahrt/Abfahrt, dann kam die Brücke und dann haben sie rechts in einer Einbuchtung bei der Schallschutzwand gestanden, oder? Bei Alt-Schwerin ist die Abfahrt!
Skorpi Du hast recht! Das Urteil ist von 2004, dass was ich von 06 hatte, war auf NRW nicht anwendbar!
Ich glaube ich weiß aber wo sie geblitzt haben! Lass mich einmal raten vorher war noch eine Auffahrt/Abfahrt, dann kam die Brücke und dann haben sie rechts in einer Einbuchtung bei der Schallschutzwand gestanden, oder? Bei Alt-Schwerin ist die Abfahrt!
Skorpi Du hast recht! Das Urteil ist von 2004, dass was ich von 06 hatte, war auf NRW nicht anwendbar!
Grüße krujtzschoff
Aktuell bewegt:
AUDI Cabriolet, Zulassung 17.02.1994, MKB: ABK, Typbezeichung 2.0E @E85, Zulassungszeitraum 04-10
AUDI Coupé, Zulassung 13.04.1994, MKB: ABC, Typbezeichnung 2.6E, Zulassungszeitraum 11-03
Aktuell bewegt:
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AUDI Coupé, Zulassung 13.04.1994, MKB: ABC, Typbezeichnung 2.6E, Zulassungszeitraum 11-03