15.11.2010, 09:35
Hallo Simon,
und genau in Deiner letzten (?) Frage liegt der Hase im Salz!!
Bei einem öffentlichen Parkplatz ist das Dein Bier, aber da der Hof zur Werkstatt gehört, ist das sozusagen Privatgrundstück.
Eigentlich hat der Besitzer der Werkstatt, dem Du dein Auto überlassen hast, dafür zu sorgen, dass deinem Auto nichts passiert, denn er hat es für die Zeit der Reparatur in Besitz genommen.
Ich hatte mal neben einer Lackiererei gewohnt, und der hatte teilweise die Kundenautos auch auf der Strasse geparkt, weil einfach kein Platz mehr war im Hof. Selbst da musste seine Versicherung einen Schaden begleichen. Obwohl öffentlicher Grund!
Dafür sollte er eben eine entsprechende Versicherung haben!
Schöne Grüsse,
und genau in Deiner letzten (?) Frage liegt der Hase im Salz!!
Bei einem öffentlichen Parkplatz ist das Dein Bier, aber da der Hof zur Werkstatt gehört, ist das sozusagen Privatgrundstück.
Eigentlich hat der Besitzer der Werkstatt, dem Du dein Auto überlassen hast, dafür zu sorgen, dass deinem Auto nichts passiert, denn er hat es für die Zeit der Reparatur in Besitz genommen.
Ich hatte mal neben einer Lackiererei gewohnt, und der hatte teilweise die Kundenautos auch auf der Strasse geparkt, weil einfach kein Platz mehr war im Hof. Selbst da musste seine Versicherung einen Schaden begleichen. Obwohl öffentlicher Grund!
Dafür sollte er eben eine entsprechende Versicherung haben!
Schöne Grüsse,
M
rtin
Standort: ZH.CH
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Nur wer erwachsen wird und Kind bleibt ist ein Mensch!!!
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