16.11.2010, 09:58
Moin,
das ist mir neu...
Meine Schwester hatte vor paar Jahren nen ähnlichen Fall. Auto wurde mutwillig beschädigt als es 3 Tage in ner Werkstatt stand. Da es einen offiziellen Auftrag gab, musste die Versicherung dafür aufkommen. Das hab ich ja noch nie gelesen, dass man bei einem Werkstattbesuch ausdrücklich darauf bestehn muss, dass das Auto auf dem Werksgelände geparkt wird??
Gibts da Urteile drüber?
Gruß
Sascha
das ist mir neu...
Meine Schwester hatte vor paar Jahren nen ähnlichen Fall. Auto wurde mutwillig beschädigt als es 3 Tage in ner Werkstatt stand. Da es einen offiziellen Auftrag gab, musste die Versicherung dafür aufkommen. Das hab ich ja noch nie gelesen, dass man bei einem Werkstattbesuch ausdrücklich darauf bestehn muss, dass das Auto auf dem Werksgelände geparkt wird??
Gibts da Urteile drüber?
Gruß
Sascha