16.11.2010, 15:22
Hi,
also die Antwort von oben ist definitiv falsch. Allenfalls anders rum würde daraus ein Schuh werden: Wenn in den Auftragsbedingungen bei Annahme darauf hingewiesen wird, dass keine Haftung übernommen wird und das das Auto drausen parkt. Dann wird man wohl leider nur nie einen Kunden sehen...
Der Schaden ist übrigens auch bei Unfallschäden auf dem Gelände der Werkstatt insb. in Fällen von Fahrerflucht von der Werkstatt zu übernehmen. Komischerweise gibt es gerade in großen Betrieben viele unerklärliche Unfälle, daher bei Abgabe genau alle Mängel festhalten und gegebenenfalls dokumentieren. Gute Betriebe machen dies mit geschultem Übergabepersonal, da es auch Kunden gibt, die sich auf diesem Wege kleine Beulen richten lassen möchten...
Interessant welche Meinungen aus Versicherungsseite z.T. vertreten werden (sieht z.B. oben), bis ein Gericht sie auf die tatsächliche Rechtslage hinweist.
In Deinem Fall musst Du dich wohl gütlich einigen, bzw. der Schaden ist halt im Rahmen der restlichen Reparaturen "einzupreisen". Im Zweifel würde ich die Teile zu Selbstkosten übernehmen und Arbeitszeit geht auf Deinen Bekannten, bzw. er übernimmt auch davon einen Teil. Im übrigen wieder ein Beweis, dass man besser nicht bei Freunden reparieren lässt, wenn man sie länger behalten möchte...
Servus Helmut
also die Antwort von oben ist definitiv falsch. Allenfalls anders rum würde daraus ein Schuh werden: Wenn in den Auftragsbedingungen bei Annahme darauf hingewiesen wird, dass keine Haftung übernommen wird und das das Auto drausen parkt. Dann wird man wohl leider nur nie einen Kunden sehen...
Der Schaden ist übrigens auch bei Unfallschäden auf dem Gelände der Werkstatt insb. in Fällen von Fahrerflucht von der Werkstatt zu übernehmen. Komischerweise gibt es gerade in großen Betrieben viele unerklärliche Unfälle, daher bei Abgabe genau alle Mängel festhalten und gegebenenfalls dokumentieren. Gute Betriebe machen dies mit geschultem Übergabepersonal, da es auch Kunden gibt, die sich auf diesem Wege kleine Beulen richten lassen möchten...
Interessant welche Meinungen aus Versicherungsseite z.T. vertreten werden (sieht z.B. oben), bis ein Gericht sie auf die tatsächliche Rechtslage hinweist.
In Deinem Fall musst Du dich wohl gütlich einigen, bzw. der Schaden ist halt im Rahmen der restlichen Reparaturen "einzupreisen". Im Zweifel würde ich die Teile zu Selbstkosten übernehmen und Arbeitszeit geht auf Deinen Bekannten, bzw. er übernimmt auch davon einen Teil. Im übrigen wieder ein Beweis, dass man besser nicht bei Freunden reparieren lässt, wenn man sie länger behalten möchte...
Servus Helmut