10.01.2011, 22:16
(10.01.2011, 21:22)rolo schrieb: ...meines Erachtens ist im Bereich b2c (business to custumer) nach BGB 2 Jahre Gewährleistungsfrist...da kann auch vertraglich nix anderes vereinbart werden! Rolo
Nicht ganz richtig...2 Jahre gilt für Neuware, bei Gebrauchtware kann auf 1 Jahr verkürzt werden....
Aber wie Du schon schreibst, hier liegt der Fall offenbar ganz anders.
@ Tux - aber ohne Klima...sonst schon recht günstig...
aber ich vermute, dass Michael wieder einen Automatik sucht.
Grüße
Uwe