01.02.2011, 04:05
(31.01.2011, 22:22)KMXMAN09! schrieb: Außerdem haben die Dinger Seitenairbags, kann man die auch anschließen obwohl vorher keine
drinne waren? ( Will mich ja nicht in die Luft jagen )
Räusper, räusper, das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
Vermutlich (in dem Sinne, dass ich gerade keine juristische Norm parat habe)
wirst Du die mit Seitenairbags ausgestatteten Sitze noch nicht einmal in
Deinem Wagen verbauen dürfen. Vielleicht schafft der Ausbau der
Seitenairbags und das Abfriemeln der Beschriftung (schade um die Sitze)
ja juristische Erleichterung.
Aber: wo kein Kläger, da kein Richter...
Im Klartext: hoffentlich weiß Dein Prüfer bei der nächsten Hauptuntersuchung
(oder bei einem Unfall mit ungeklärter Unfallursache: der Gutachter der
gegnerischen Versicherung) nicht, dass nur das Modelljahr 2000 (oder vielleicht auch noch
1999) über Seitenairbags verfügt.
Zum Vergleich:
Bei Airbag-Lenkrädern (ich habe verstanden, dass es hier um die Sitze geht) verhält
es sich jedenfalls so, dass eine Aufrüstung eines bisher Airbag-freien Fahrzeugs
mit einem Airbag-Lenkrad zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt,
und ein Rückrüsten auf Airbag-frei (inkl. Austragung bei TUEV/DEKRA) nur dann
zulässig ist, wenn das Fahrzeug auch ohne Airbag in Deutschland erhältlich war.
Hoffentlich findest Du eine brauchbare Lösung!