14.02.2011, 19:30
Hallo,
ich sag mal "Jein".
Mein Prüfer meinte:
wenn die Felge von einem namhaften Hersteller kommt und es ein Gutachten zu einen anderem Fahrzeug gibt, dann kann man das auch mit reinem Traglastnachweis eintragen.
Ansonsten NEIN, auch bei einem "CHINA"Gutachter... ebenfalls NEIN... siehe BBS Replikas und Co. Denn gerade da gab es laut meinem Prüfer Unfälle mit ZERLEGTEN Felgen(während der Fahrt !!!), obwohl diese nur ne mehrteilige Optik haben
Meine Eta Betas vom Porsche wurden eingertragen, da es ein Gutachten für Porsche gibt..
Gruss Stefan
ich sag mal "Jein".
Mein Prüfer meinte:
wenn die Felge von einem namhaften Hersteller kommt und es ein Gutachten zu einen anderem Fahrzeug gibt, dann kann man das auch mit reinem Traglastnachweis eintragen.
Ansonsten NEIN, auch bei einem "CHINA"Gutachter... ebenfalls NEIN... siehe BBS Replikas und Co. Denn gerade da gab es laut meinem Prüfer Unfälle mit ZERLEGTEN Felgen(während der Fahrt !!!), obwohl diese nur ne mehrteilige Optik haben
Meine Eta Betas vom Porsche wurden eingertragen, da es ein Gutachten für Porsche gibt..
Gruss Stefan
Oben ohne im R52 S oder rechts unten im R + T.....
Irgend wann wieder mit 4Ringen ohne Dach
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