Unterscheid Abe Tüv-Teilegutachten
#10
Moin Manfred,

das finde ich aber interessant. H&R sagt doch selbst im Gutachten, dass man es nur nach erfolgter TÜV-Abnahme mitführen muss. Eine Eintragung beim Amt soll bei Gelegenheit (also nicht notwendigerweise sofort) erfolgen.

Teilegutachten #950F0027 für Beispiel-Spurplatten: 16mm, System DR (#16234571). Dort steht auf Seite 1:
Zitat:Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

...

Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) durch die
zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in
der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.

...
Speziell der blau markierte Absatz heißt imho übersetzt: Der TÜV kann sagen, ob "sofort" oder "bei Gelegenheit" eingetragen werden muss.

ABER: H&R schreibt im selben Dokument auf Seite 9:
Zitat:Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:
Feld: 22 (z.B.)
Eintragung: Zu 15.1 u. 15.2: in Verb. m. 15 mm dicken Distanzringen vuh Typ H&R30234571*Hierbei keine Schneeketten verwenden

...der rot gemarkerte Text heißt meines Erachtens, dass keine sofortige Eintragung erfolgen muss...

...hat der TÜVer vielleicht übersehen? Un
sonnige Grüße
[Bild: lorenz.gif]

alles unter 2,6 Liter ist Steuerhinterziehung!


[Bild: RDGA2013_sig.JPG]
©-Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags (Text und Bilder) unterstehen der GNU FDL/Copyleft.
Zitieren }
Bedankt durch:


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterscheid Abe Tüv-Teilegutachten - von Grappa - 04.04.2011, 23:15
RE: Unterscheid Abe Tüv-Teilegutachten - von --Daniel1991-- - 20.04.2013, 09:37



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste