Unterscheid Abe Tüv-Teilegutachten
#12
(05.04.2011, 13:32)Vibesy schrieb: Hi,
Der TÜV hat auf jeder eintragung unten stehen die Daten sind unverzüglich umzuschrieben ich fahre seit 2 Jahren mit dem Blau Weissen Zetteln rum das interessiert die Polizei nicht, denn es ist ja Eingetragen!

Ich lasse es wie gewohnt beim nächsten besuch in der Zulassungsstelle Eintragen.

Das ist so nicht ganz richtig...
Wenn da steht "unverzüglich bei der Zulassungsstelle einzutragen" MUSS das auch erfolgen, denn sonst ist zwar das Bauteil eingtragen, aber die Betriebserlaubnis erhälst du von der Zulassungsstelle und nicht vom TÜV. Dann hast du bei den Kontrollen bisher Glück gehabt.

Anders ist es bei dem Vermerk "ist bei der nächsten Änderung bei Zulassungsstelle zu ändern", dann reicht es, wenn man das beim Fahrzeugwechsel etc. macht.

Gruß
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RE: Unterscheid Abe Tüv-Teilegutachten - von Skorpi - 05.04.2011, 15:44
RE: Unterscheid Abe Tüv-Teilegutachten - von --Daniel1991-- - 20.04.2013, 09:37



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