10.08.2011, 14:50
Hallo Georg,
mal ne Frage: Kennt sich die "Tante" hinter dem Tresen aus; ist die eine gelernte Kfz'lerin oder kennt sie sich "nur" mit den Büroarbeiten aus?
2. Frage: Was ist der Sinn eines Fehlerspeichers? Richtig, er soll Fehler abspeichern, damit sie mit einem Diagnosegerät ausgelesen werden und somit "kostengünstig" repariert werden können.
3. Frage: Was passiert, wenn man einen Fehlereintrag im Speicher löscht aber den Fehler nicht behebt? Richtig, er erscheint dann innerhalb kürzester Zeit wieder.
4. Frage: Was für ein technischer Fehler liegt vor, wenn die Elektrik nur nen Fehler "vorgauckelt"? Richtig, gar keiner.
So, und nun möchte ich das Gesicht der "Tante" sehen, wenn ich ihr mit diesen Argumenten gegenüber trete. Außerdem widerspricht sich ja die Philosophie der Werkstatt, wenn die "Tante" sagt, man werde den Fehler nicht löschen, wegen Regressansprüchen - aber der Mechaniker meint, durch "ausstöpseln" wäre der Fehler gelöscht - was im übrigen ein totaler Quatsch ist.
Ich glaube, Du hast da richtige "Helden" in der Werkstatt erwischt; knöpfen Dir 35,- EUR's ab und haben Angst vor Regressansprüchen, wenn sie den Fehler löschen.
Du hast nun zwei Möglichkeiten: Fahr' nochmal hin, tritt dem Mechaniker auf die Füsse und verlang, dass er den Fehler löschen soll (den Fehlerspeicher resetten) oder fahr' zu einer anderen Werkstatt, kläre vorab die Kostenfreiheit der Fehlerspeicher-Auslesens, lass ihn löschen und mach' zukünftig einen großen Bogen um diese "Dieletanten".
mal ne Frage: Kennt sich die "Tante" hinter dem Tresen aus; ist die eine gelernte Kfz'lerin oder kennt sie sich "nur" mit den Büroarbeiten aus?
2. Frage: Was ist der Sinn eines Fehlerspeichers? Richtig, er soll Fehler abspeichern, damit sie mit einem Diagnosegerät ausgelesen werden und somit "kostengünstig" repariert werden können.
3. Frage: Was passiert, wenn man einen Fehlereintrag im Speicher löscht aber den Fehler nicht behebt? Richtig, er erscheint dann innerhalb kürzester Zeit wieder.
4. Frage: Was für ein technischer Fehler liegt vor, wenn die Elektrik nur nen Fehler "vorgauckelt"? Richtig, gar keiner.
So, und nun möchte ich das Gesicht der "Tante" sehen, wenn ich ihr mit diesen Argumenten gegenüber trete. Außerdem widerspricht sich ja die Philosophie der Werkstatt, wenn die "Tante" sagt, man werde den Fehler nicht löschen, wegen Regressansprüchen - aber der Mechaniker meint, durch "ausstöpseln" wäre der Fehler gelöscht - was im übrigen ein totaler Quatsch ist.
Ich glaube, Du hast da richtige "Helden" in der Werkstatt erwischt; knöpfen Dir 35,- EUR's ab und haben Angst vor Regressansprüchen, wenn sie den Fehler löschen.
Du hast nun zwei Möglichkeiten: Fahr' nochmal hin, tritt dem Mechaniker auf die Füsse und verlang, dass er den Fehler löschen soll (den Fehlerspeicher resetten) oder fahr' zu einer anderen Werkstatt, kläre vorab die Kostenfreiheit der Fehlerspeicher-Auslesens, lass ihn löschen und mach' zukünftig einen großen Bogen um diese "Dieletanten".
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"