27.10.2011, 20:13
Hallo,
das Problem wird ja hier nicht neu erfunden, vielleicht ist das hier ganz interessant:
LG Lüneburg - Aktenzeichen: 1 S 198/99:
Katzenbesitzer müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere nicht die Autos in der Nachbarschaft als Ruheplätzchen oder als Teil ihrer Laufstrecke benutzen. Andernfalls droht dem Tierhalter ein Ordnungsgeld. Kommt es durch die Katzenkrallen zu einer Lackbeschädigung, sind zusätzlich Schadenersatzforderungen des Autobesitzers zu erwarten. Das Gericht stellte zwar fest, dass in einer Nachbarschaft grundsätzlich eine so genannte Duldungspflicht besteht, wenn Katzen auf angrenzende Grundstücke laufen. Diese Pflicht ende aber dann, wenn die Katze Fahrzeuge betritt, beschmutzt oder beschädigt.
Zum Thema Steinschleuder:
Ich möchte mal das Gesicht desjenigen sehen der eine Steinschleuder einsetzt und sich eine Scheibe seines Wagens einschießt.
Grüße
das Problem wird ja hier nicht neu erfunden, vielleicht ist das hier ganz interessant:
LG Lüneburg - Aktenzeichen: 1 S 198/99:
Katzenbesitzer müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere nicht die Autos in der Nachbarschaft als Ruheplätzchen oder als Teil ihrer Laufstrecke benutzen. Andernfalls droht dem Tierhalter ein Ordnungsgeld. Kommt es durch die Katzenkrallen zu einer Lackbeschädigung, sind zusätzlich Schadenersatzforderungen des Autobesitzers zu erwarten. Das Gericht stellte zwar fest, dass in einer Nachbarschaft grundsätzlich eine so genannte Duldungspflicht besteht, wenn Katzen auf angrenzende Grundstücke laufen. Diese Pflicht ende aber dann, wenn die Katze Fahrzeuge betritt, beschmutzt oder beschädigt.
Zum Thema Steinschleuder:
Ich möchte mal das Gesicht desjenigen sehen der eine Steinschleuder einsetzt und sich eine Scheibe seines Wagens einschießt.

Grüße
„Da ist nur schlechter Sprit drin vom Urlaub, normal sind die Abgaswerte gut."