28.10.2011, 08:42
(27.10.2011, 21:54)bassboss schrieb: eshalb ist dieses Urteil typisch deutsch und total fürn Hintern...
Gruß
Sascha
Guten Morgen zusammen,
dieses Urteil entstand "im Namen des Volkes". Wenn jemand anderer Meinung ist, vertritt er, respektive Sie, leider die Mindermeinung.
Sobald ich oder jmd. anderes sich eine Garage zulegen muss, nur um sein Eigentum vor anderer Leuts rumstreunenden Katzen zu sichern, geht das entschieden zu weit.
Und die Aussage: "Dann muss man sich halt ne Garage besorgen" ist völlig daneben.
Oder besorgst du Dir auch ne Ritterrüstung, wenn der böse Verbrecher dich erschießen will? Dann ist wohl eher der Tenor: Junge, pack das das Schießeisen ein, und lass es.
Es ist also nicht Sinn der Sache, sein Eigentum vor der Beschädigung eines Dritten schützen zu müssen. Insofern entstand das Urteil zu Recht und die Katze hat die Pfoten vom Auto zu lassen.
Basta.
LG Hufe