13.02.2012, 18:14
Hallo Audliebhaber ich wende mich in einer dringenden Sache an Euch!
Vor ca. 1 Jahr wurde in mein Audi Cabrio eingebrochen, Dach aufgeschnitten Radio geklaut. Versicherung will nicht zahlen ist jetzt vor Gericht.
Es handelt sich um eine Schweinerei sonders gleichen, wir waren ca 15 Jahre Kunde schadensfrei, nun der 1 Schaden und gleich nicht zahlen wollen, hat man da noch Worte???
Die versuchen mit allen dreckigen Methoden sich vor der Zahlung zu drücken....
Das Argument: Das Fahrzeug verügt über eine Savesicherung, daher sei es technisch nicht
möglich das Fahrzeug von innen zu öffen, wenn es verschlossen sei. FALSCH!
Mein Fahrzeug verfügt aber nicht über solch eine Sichherung, man kann es nach dem verschließen an der Beifahrertür öffen und auch an der Fahrerseite von innen!
Jetzt habe ich auch noch ein Cabrio (96er und ein 95er) getestet fast selbe Ausstattung geht ebenfalls auf, testet mal eure bitte!!! DANKE
Ein Defekt kann man wohl ausschließen, können ja nicht alle 3 kaputt sein.....
Wenn Eure auch öffnen wäre es nett wenn Ihr mir Eure Namen per PM schickt und Eure Fahrgestellnummer damit ich hier was zusammen tragen kann VIELEN DANK HELFT MIR BITTE!
Es muss hier wohl Serien geben die diesen Schutz eben nicht haben, kann jemand mir helfen womit ich das eindeutig beweisen kann das es Serien gab die diesen Schutz nicht haben???
Selbst die Audihänder sind überfragt da es bei Fin (Austattungsvarieante) Abfrage solch einen Eintrag nicht gibt bei meinen Fahrzeug. keiner kann eine klare Antwort geben.
Beim Golf 3 war es wohl Serienmäßig, aber beim Audi Cabrio eben nicht.
Selbst die Bestätingung 2 verschiedner Werkstätten Öffendliche und Audi Vertragshänder wollen die nicht anerkennen sind die eigenlich noch normal?
Bitte helft mir der Versicherung das Handwerk zu legen, denen gehört die Genemigung enzogen zu versichern.
Meine Fahrzeigdaten:
Verkaufstyp 8G70M4
Modelljahr:1996
Modell ACA
Prduktionsdatum: 24.04.1996
Ich danke Euch allen im voraus:
MfG:
Mike
Vor ca. 1 Jahr wurde in mein Audi Cabrio eingebrochen, Dach aufgeschnitten Radio geklaut. Versicherung will nicht zahlen ist jetzt vor Gericht.
Es handelt sich um eine Schweinerei sonders gleichen, wir waren ca 15 Jahre Kunde schadensfrei, nun der 1 Schaden und gleich nicht zahlen wollen, hat man da noch Worte???
Die versuchen mit allen dreckigen Methoden sich vor der Zahlung zu drücken....
Das Argument: Das Fahrzeug verügt über eine Savesicherung, daher sei es technisch nicht
möglich das Fahrzeug von innen zu öffen, wenn es verschlossen sei. FALSCH!
Mein Fahrzeug verfügt aber nicht über solch eine Sichherung, man kann es nach dem verschließen an der Beifahrertür öffen und auch an der Fahrerseite von innen!
Jetzt habe ich auch noch ein Cabrio (96er und ein 95er) getestet fast selbe Ausstattung geht ebenfalls auf, testet mal eure bitte!!! DANKE
Ein Defekt kann man wohl ausschließen, können ja nicht alle 3 kaputt sein.....
Wenn Eure auch öffnen wäre es nett wenn Ihr mir Eure Namen per PM schickt und Eure Fahrgestellnummer damit ich hier was zusammen tragen kann VIELEN DANK HELFT MIR BITTE!
Es muss hier wohl Serien geben die diesen Schutz eben nicht haben, kann jemand mir helfen womit ich das eindeutig beweisen kann das es Serien gab die diesen Schutz nicht haben???
Selbst die Audihänder sind überfragt da es bei Fin (Austattungsvarieante) Abfrage solch einen Eintrag nicht gibt bei meinen Fahrzeug. keiner kann eine klare Antwort geben.
Beim Golf 3 war es wohl Serienmäßig, aber beim Audi Cabrio eben nicht.
Selbst die Bestätingung 2 verschiedner Werkstätten Öffendliche und Audi Vertragshänder wollen die nicht anerkennen sind die eigenlich noch normal?
Bitte helft mir der Versicherung das Handwerk zu legen, denen gehört die Genemigung enzogen zu versichern.
Meine Fahrzeigdaten:
Verkaufstyp 8G70M4
Modelljahr:1996
Modell ACA
Prduktionsdatum: 24.04.1996
Ich danke Euch allen im voraus:
MfG:
Mike
All jenen zugedacht, die sich einen Sinn für die ewigen Wahrheiten bewahrt haben und darum wissen, das der Mensch ein stets Lernender bleibt.
Nicht durch Worte belehren, sondern das vorbildliche Handeln.
Nicht durch Worte belehren, sondern das vorbildliche Handeln.