30.03.2012, 10:41
(30.03.2012, 08:47)AudiHufe schrieb: Hallöööchen...
hattest nicht was von Laser geschrieben??
Wo ist denn der Beweis, dass es sich bei der gelaserten Messung um DEIN Fahrzeug handelt?
Warum werden immer solche Unwahrheiten in die Welt gesetzt? Es gibt keinen Beweis in Forum eines Fotos! Die Messung steht lediglich auf dem Gerät. Sie sollte auch auf Nachfragen vorgezeigt werden. Nur wenn der Messbeamte weiter Fahrzeuge misst, dann ist das Ergebnis nur noch im Messprotokoll eingetragen. Vor Gericht zählt das Messprotokoll und die Aussage des Messbeamten!
@Predazor
Du erhälst in den nächsten Wochen einen Bußgeldbescheid. Dort findest du auch das Aktenzeichen. Dann kannst du dich in Forum einer "Äußerung" zu dem Verkehrsverstoß einlassen. Erkläre da, warum du die Geschwindigkeit übertreten musstest, um deinen Kollegen aufgrund seiner blutenden Verletzung ins KH zu fahren.
Da Bußgeldstellen im Normalfall keine Owis einstellen, landet der Vorgang vor dem Amtsgericht, du erhälst eine Ladung zu einem Gerichtstermin (ca. 6-12 Monate von jetzt an).
Da werden auch die Polizeibeamten sitzen. Dem Vorsitzenden kannst du dann erklären, warum das ein "Notfall" war und hoffen, dass er die Strafe herabsetzt. Wenn er dies nicht tut, ziehst du vor Ort deinen Einspruch zurück und zahlst das, was im Bußgeldbescheid drin steht. FERTIG
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200
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