01.04.2012, 13:34
Hi semu,vergess mal dein Schwarz /Weiß denken, allein die Situation wird beurteilt und zwar vom Richter, wie bei mir der Fall war:Wenn du BEWEISEN kannst das es ohne eine wesentlich starke Bremsung nicht möglich war(vorher natürlich Geschwindigkeit eingehalten) an der Meßstelle die Geschwindigkeit einzuhalten........Natürlich muß ein Gutachter das bestätigen,keine Ausreden vom Beklagten die zählen nicht,reden kann der Beklagte viel,sogar Lügen darf der ........bei meine Sache konnte ich vorrechnen( mit Androhung das Verfahren zu vertagen und ein Gutachten zur Beweissicherg zu erstellen lassen, das ich eine Teilvollbremsung hätte machen müssen!!!,und das ist mir zugestanden worden das dies zu Gefährlich war(Gegenverkehr,split auf der Straße Sonnenstand ectect da kann man sehr erfinderich werden..........Laut Owig hätte ich 3 Punkte bekommen,der Richter hat mir allerdings 35 Eu abgenommen,und die Kosten des Verfahrens....wie schon geschrieben,ja ich war ja zur schnell,deshalb kein Freispruch........egal warum....der Rechtsanwald muß SAUGUT sein, meiner ist es...zum Glück..... ansonsten .........
Gruß vom Ralf mit -1Pkt in Flensburg (Stand vor 3 Wochen)
Gruß vom Ralf mit -1Pkt in Flensburg (Stand vor 3 Wochen)
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