Bußgeldbescheid - Laserpistole
#20
Meiner meinung nach solltest du zu deinem Fehler stehen und deine Strafe zahlen.
Ich weiß der Vergleich hinkt etwas aber wenn dir an deinem Wagen einer den Spiegel wegfährt und daraufhin sein Strafmaß halbieren will fändest du das sicher auch alles andere als lustig.

Jeder kennt (zumindestens im groben) den Bußgeldkatalog der BRD - darin heißt es eben bei deiner Geschwindigkeitsüberschreitung das du 240€ zahlen darfst, sowie 3 Punkte (gilt das eigentlich auch nach neuer Regelung?) in Flensburg erhälst und 1 Monat Fahrverbot verleben darfst.

Versteh mich nicht falsch ich habe selbst schon ein paar mal die Geschwindigkeitsbeschränkungen überschritten und musste dafür dann auch grade stehen. Ein anzweifeln oder abstreiten habe ich dagegen nie versucht - was soll das auch?
Zu deinen "Umständen": Sicher ist man in solchen Situationen aufgeregt und eventuell auch nervös da ist dein Verhalten aus meiner Sicht sogar absolut nachvollziehbar - zu schnell ist aber nunmal zu schnell. Der Anwalt wird sich sicher immer über die dringlichkeit deines Deliktes fragen und dann wohl feststellen das ein Krankenwagen als alternative wohl möglich gewesen wäre -> ich sehe da 0-Chance.

Gruß
94er NG, eRecaros mit Vollleder Schwarz, Facelift Heck, DE Scheinis und ganz wichtig GELBE Blinker auf R.O.D. 0036
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Bußgeldbescheid - Laserpistole - von PredaZoR - 29.03.2012, 20:26
RE: Bußgeldbescheid - Laserpistole - von semu - 01.04.2012, 12:09
RE: Bußgeldbescheid - Laserpistole - von RealDeal - 01.04.2012, 20:55
RE: Bußgeldbescheid - Laserpistole - von semu - 01.04.2012, 21:33

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