16.04.2012, 15:22
Erstens geht es nicht um den Abrollwiderstand sondern um den Abrollumfang und
Zweitens geht es darum, ob durch eine bestimmte Reifen-Felgenkombination eventuell die
Betriebserlaubnis erlischt - und zwar mit den nicht unwesentlichen rechtlichen Konsequenzen.
Zweitens geht es darum, ob durch eine bestimmte Reifen-Felgenkombination eventuell die
Betriebserlaubnis erlischt - und zwar mit den nicht unwesentlichen rechtlichen Konsequenzen.
Gruss
der Klosterneuburger
der Klosterneuburger