24.04.2012, 20:17
Ein Kaltlaufregler wird ja garnicht eingetragen sondern die Steuerklasse beim Landratsamt durch Vorlegen einer Einbaubestätigung, einer AU und eines Gutachtens umgeändert.
Von daher würde ich den einfach ausbauen und die ABE des anderen Kats mit mir führen, an der Schadstoffklasse hast Du damit ja nichts geändert.
Ich weiß jetzt aber nicht mehr ob das mit dem Kaltlaufregler bei beinem Ex-Auto nicht explizit nochmal im Fahrzeugschein erwähnt wurde.
Mfg Felix
Von daher würde ich den einfach ausbauen und die ABE des anderen Kats mit mir führen, an der Schadstoffklasse hast Du damit ja nichts geändert.
Ich weiß jetzt aber nicht mehr ob das mit dem Kaltlaufregler bei beinem Ex-Auto nicht explizit nochmal im Fahrzeugschein erwähnt wurde.
Mfg Felix
der mit der ADR-Wundertüte...