Originalteile eintragungspflichtig?
#3
Zitat:Originally posted by Kai Enck@11 February 2005, 12:47:44
... wenn die entsprechende Felgen-/Reifengröße (wie hier bei den Boleros beispeilsweise 7*17 mit 225/45/17) nicht eingetragen ist, ist auch eine originale Felge nachträglich einzutragen, wenn keine ABE vorhanden ist!

Für eine originale Felge gibt es in den seltesten Fällen eine ABE. Meistens kann der Hersteller ein Teile- oder Festigkeitsgutachten liefern, mit Hilfe deren dann eine Eintragung möglich ist!
also leihe ich mir einen Satz Felgen (mit ABE), in passender Größe - fahre zum tüV, lasse das eintragen und zuhause montiere ich dann die Boleros und gebe die geliehenen Felgen zurück.

Wenn ich dich richtig interpretiere, ist DAS dann legal?
94er 2l ABK 85 KW - Au
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Bedankt durch:


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[Kein Betreff] - von Pfeife - 11.02.2005, 13:11
[Kein Betreff] - von Kai - 11.02.2005, 13:47
[Kein Betreff] - von Pfeife - 11.02.2005, 14:02
[Kein Betreff] - von Kai - 11.02.2005, 14:27
[Kein Betreff] - von Skorpi - 11.02.2005, 14:48



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