18.07.2012, 08:08
Guten Morgen,
Fahrzeugpapiere, Ausweise, Führerscheine sind Urkunden welche sich nicht beglaubigen lassen. Keine Behörde welche beglaubigen darf wird dies bei solchen Dokumenten vornehmen. Bei Verlust werden ggf. erst mal vorläufige Dokumente ausgestellt.
Selbst Geburtsurkunden und Heiratsurkunden werden nicht beglaubigt, einzige Ausnahme wenn diese in anderer Sprache verfasst sind, dann dürfen von Botschaften/Konsulaten Übersetzungen gefertigt werden welche dann beglaubigt werden.
Gruß Ralf
Fahrzeugpapiere, Ausweise, Führerscheine sind Urkunden welche sich nicht beglaubigen lassen. Keine Behörde welche beglaubigen darf wird dies bei solchen Dokumenten vornehmen. Bei Verlust werden ggf. erst mal vorläufige Dokumente ausgestellt.
Selbst Geburtsurkunden und Heiratsurkunden werden nicht beglaubigt, einzige Ausnahme wenn diese in anderer Sprache verfasst sind, dann dürfen von Botschaften/Konsulaten Übersetzungen gefertigt werden welche dann beglaubigt werden.
Gruß Ralf
Unseren herzlichsten Dank an alle, die uns diese wundervolle, unvergessliche Hochzeit und Hochzeitsreise in dieser sehr exklusiven Art ermöglicht haben.
Eine geschenkte, freudige Erinnerung, die so sehr von Herzen kommt, kann man nicht kaufen - deshalb ist sie für uns das wertvollste Hochzeitsgeschenk.
Ina + Ralf 01.06.2012
Eine geschenkte, freudige Erinnerung, die so sehr von Herzen kommt, kann man nicht kaufen - deshalb ist sie für uns das wertvollste Hochzeitsgeschenk.
Ina + Ralf 01.06.2012