29.07.2012, 12:13
Hallo
Das Thema ist sehr heikel und ich bin auch schon daran verzweifelt.
Fakt ist das der TÜV in den alten Bundesändern nach §21 einragen darf.Darunter fallen alle Eintragungen die ein Erstellen eines Gutachtesn seitens des Dipl.Ing. erfordert.Der TÜV Nord stellt sich in den letzten Jahren da ziehmlich pingelig an und zweifelt Gutachten an oder schickt Leute mit Festigkeitsgutachten wieder weg.(Der TÜV Österreich ist meiner Meinung nach der persöhnliche Feind).Ausnahmen bestätigen die Regel.Der TÜV Rheinland ist da viel humaner.Die Dekra darf in den alten Bundesländern nur nach §19 eintragen also alles was ein fahrzeugspezifisches Gutachten hat darf in die Papiere.
In den neuen Bundesländern ist es genau anders herum Dekra §21/TÜV §19.
Gruß Yoshi
Das Thema ist sehr heikel und ich bin auch schon daran verzweifelt.
Fakt ist das der TÜV in den alten Bundesändern nach §21 einragen darf.Darunter fallen alle Eintragungen die ein Erstellen eines Gutachtesn seitens des Dipl.Ing. erfordert.Der TÜV Nord stellt sich in den letzten Jahren da ziehmlich pingelig an und zweifelt Gutachten an oder schickt Leute mit Festigkeitsgutachten wieder weg.(Der TÜV Österreich ist meiner Meinung nach der persöhnliche Feind).Ausnahmen bestätigen die Regel.Der TÜV Rheinland ist da viel humaner.Die Dekra darf in den alten Bundesländern nur nach §19 eintragen also alles was ein fahrzeugspezifisches Gutachten hat darf in die Papiere.
In den neuen Bundesländern ist es genau anders herum Dekra §21/TÜV §19.
Gruß Yoshi
Motorumbau auf 20V Sauger,ne Menge Chrom,vorn Porschebremse 322x32mm mit TÜV ,hinten Girling 43 mit belüfteten Scheiben 269x22,Rieger RS2, Rial Daytona Race 8,5x18 vorn und 9,5x18 hinten,Chrysler Crossfire Aussenspiegel,BI-Xenon,Golf R32 Sitze,Doppel-DIN Navi mit DVD,DVB-T incl. Rückfahrkamera
originell statt Original
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