25.11.2012, 21:12
Hallo,
man muss sich aber auch mal die Versicherungsbedingungen ansehen.
GRUNDSÄTZLICH:
Du bezahlst die Versicherung aber vor allem der Händler profitiert im ersten halben Jahr bei der Gewährleistung davon. (bei mir war diese sogar separat in der Rechnung ausgeführt)
Ab einer gewissen Laufleistung oder gewissem Alter sinken die Garantieleistungen rapide ab und der Händler muss dann auch selber drauf zahlen.
Dieses Risiko umgeht er durch den Verkauf an Export/Händler.
Ist eine reine Rechungssache...
Und grundsätzlich... wer beim Gebrauchtwagen ab einem halbem Jahr noch etwas ohne Garantie vom Händler gezahlt haben möchte(Gewährleistung, Beweislastumkehr) kommt meiner Meinung nach ohne Anwalt wohl kaum zum Erfolg.
Ich selber hatte Glück im Unglück:
Schäden im ersten halben Jahr am Golf (Kaufzeitpunkt 129tkm bei VW):
neuer Anlasser: VW
neuer Zylinderkopf komplett mit PDs und Co.: VW und Garantie
nach dem ersten halben Jahr (von VW etwas in 2. Halbjahr rausgezögert )
Turbo: Garantie und Material zum Teil ich.
Mein Tip: schau Dir den Händler und das Auto an, wenn Du keinen Vorschaden findest, versuchen über nen Bekannten mit Gewerbeschein kaufen und glücklich sein.
Bei unseren alten Autos geht eben nun mal was über den Jordan und das muss dann eben selber zahlen. Wer das vermeiden will, muss eben tiefer in die Tasche greifen und nen Neuwagen oder Gebrauchtwagen mit Garantie kaufen. Ob diese dann zahlt ist aber auch nicht sicher...
Gruss Stefan
man muss sich aber auch mal die Versicherungsbedingungen ansehen.
GRUNDSÄTZLICH:
Du bezahlst die Versicherung aber vor allem der Händler profitiert im ersten halben Jahr bei der Gewährleistung davon. (bei mir war diese sogar separat in der Rechnung ausgeführt)
Ab einer gewissen Laufleistung oder gewissem Alter sinken die Garantieleistungen rapide ab und der Händler muss dann auch selber drauf zahlen.
Dieses Risiko umgeht er durch den Verkauf an Export/Händler.
Ist eine reine Rechungssache...
Und grundsätzlich... wer beim Gebrauchtwagen ab einem halbem Jahr noch etwas ohne Garantie vom Händler gezahlt haben möchte(Gewährleistung, Beweislastumkehr) kommt meiner Meinung nach ohne Anwalt wohl kaum zum Erfolg.
Ich selber hatte Glück im Unglück:
Schäden im ersten halben Jahr am Golf (Kaufzeitpunkt 129tkm bei VW):
neuer Anlasser: VW
neuer Zylinderkopf komplett mit PDs und Co.: VW und Garantie
nach dem ersten halben Jahr (von VW etwas in 2. Halbjahr rausgezögert )
Turbo: Garantie und Material zum Teil ich.
Mein Tip: schau Dir den Händler und das Auto an, wenn Du keinen Vorschaden findest, versuchen über nen Bekannten mit Gewerbeschein kaufen und glücklich sein.
Bei unseren alten Autos geht eben nun mal was über den Jordan und das muss dann eben selber zahlen. Wer das vermeiden will, muss eben tiefer in die Tasche greifen und nen Neuwagen oder Gebrauchtwagen mit Garantie kaufen. Ob diese dann zahlt ist aber auch nicht sicher...
Gruss Stefan
Oben ohne im R52 S oder rechts unten im R + T.....
Irgend wann wieder mit 4Ringen ohne Dach
Irgend wann wieder mit 4Ringen ohne Dach