.....nur für Händler oder Export
#14
Moin!

(27.11.2012, 11:30)AudiHufe schrieb: ...
Es ist nirgends geschrieben, dass ein -schriftlicher - Kaufvertrag verfasst werden muss.
...

Auch ein mündlich geschlossener Kaufvertrag ist ein gültiger KV - mit allen Konsequenzen lt. BGB. Wenn Du das nicht weißt - der Händler sollte das wissen. Sonst wird er nicht lange Händler sein... Einzig die Beweisführung im Streitfall wird "robuster".

Micha
Übrigens: Einkaufen ist leichter als Einbauen... ™
Und noch etwas: Es heißt Audi Cabriolet. Ohne 80.

04/2007 - 07/2014 96er ABC Automatik - seit 09/2014 04er ASN Multitronic Das ja man doof
[Bild: TJ.jpg]
Total verbastelt Behutsam optimiert © - und als Wasserleiche schmählich entsorgt. Das das kacke oder was?! - Also auf ein Neues!  


VCDS HEX-CAN aktuell dt./engl..

Ø-Verbrauch: [Bild: 239549_5.png]


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RE: .....nur für Händler oder Export - von Jenkins - 27.11.2012, 13:41

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