14.12.2012, 12:02
Hallo zusammen
da ich auch ab und an mit Schadensabwicklungen zu tun hab, kann ich hierzu sagen:
bei einer Fremdvergabe fordert z.B. eine Versicherung immer diese Fremdrechnung ein - also nichts mit 20% Aufschlag. Der müsste dann nämlich begründet werden. Einzig eine Überführungsfahrt kann hier angesetzt werden, allerdings auch im normalen Rahmen.
Dieses Thema wird in den nächsten Jahren noch einiges an Brisanz bringen - Stichwort: Schadenssteuerung. Da kann es dann schon mal passieren, dass der Kunde mit dem entsprechenden Versicherungsvertrag im Schadenfall seinen Audi bei einem Ford-Partner instandsetzen lassen muss.
Macht er das nicht, hat er mit einer Nachzahlung zu rechnen.
Aber das nur am Rande.
Eigenes Personal ist nicht immer preiswerter als Fremdvergabe: Wir haben bei uns den Bereich Fahrzeugaufbereitung; Dellendrücken und Smart-Repair vergeben.
für eine Fahrzeugaufbereitung wird z.B. ein fixer Satz verrechnet, mir ist das wurscht, ob die zu zweit an ein Auto putzen, ob sie eine Poliermaschine kaufen müsssen, weil die alte kaputt ist, und für die Poliermittel/Reinigungsmittel hab ich auch keine Rechnung gesehen = rechnet der alles in den Komplettpreis mit rein
Wenn viel Arbeit: Unterstützung durch mehrere Aufbereiter, wenn wenig Arbeit: muss ich nichts zahlen - da Festpreis pro Auto. Steht also keiner rum.
Hier zeigt sich dann ein vernünftiges Controlling - wenn ALLE Faktoren eingerechnet sind und man mit spitzer Feder rechnet, muss es jeder für sich entscheiden. Alle Faktoren im Personalbereich sind z.B. Urlaub/Krankheit / Vertretungsregelung usw....
Ich kenne Betriebe, die machen alles aus einer Hand, andere wiederum haben einen eigenen Karosseriebauer und geben z.B. die Lackierung außer Haus, wieder andere vergeben alles fremd.
Charly
da ich auch ab und an mit Schadensabwicklungen zu tun hab, kann ich hierzu sagen:
bei einer Fremdvergabe fordert z.B. eine Versicherung immer diese Fremdrechnung ein - also nichts mit 20% Aufschlag. Der müsste dann nämlich begründet werden. Einzig eine Überführungsfahrt kann hier angesetzt werden, allerdings auch im normalen Rahmen.
Dieses Thema wird in den nächsten Jahren noch einiges an Brisanz bringen - Stichwort: Schadenssteuerung. Da kann es dann schon mal passieren, dass der Kunde mit dem entsprechenden Versicherungsvertrag im Schadenfall seinen Audi bei einem Ford-Partner instandsetzen lassen muss.
Macht er das nicht, hat er mit einer Nachzahlung zu rechnen.
Aber das nur am Rande.
Eigenes Personal ist nicht immer preiswerter als Fremdvergabe: Wir haben bei uns den Bereich Fahrzeugaufbereitung; Dellendrücken und Smart-Repair vergeben.
für eine Fahrzeugaufbereitung wird z.B. ein fixer Satz verrechnet, mir ist das wurscht, ob die zu zweit an ein Auto putzen, ob sie eine Poliermaschine kaufen müsssen, weil die alte kaputt ist, und für die Poliermittel/Reinigungsmittel hab ich auch keine Rechnung gesehen = rechnet der alles in den Komplettpreis mit rein
Wenn viel Arbeit: Unterstützung durch mehrere Aufbereiter, wenn wenig Arbeit: muss ich nichts zahlen - da Festpreis pro Auto. Steht also keiner rum.
Hier zeigt sich dann ein vernünftiges Controlling - wenn ALLE Faktoren eingerechnet sind und man mit spitzer Feder rechnet, muss es jeder für sich entscheiden. Alle Faktoren im Personalbereich sind z.B. Urlaub/Krankheit / Vertretungsregelung usw....
Ich kenne Betriebe, die machen alles aus einer Hand, andere wiederum haben einen eigenen Karosseriebauer und geben z.B. die Lackierung außer Haus, wieder andere vergeben alles fremd.
Charly
„ Wir bauen Autos die keiner braucht, aber jeder haben will“ Zitat von Ferry Porsche