04.04.2013, 23:01
Hallo,
wenn das Teilegutachten der Felge durch einen akreditierten Gutachter (z.B. TÜV Rheinland, Bayern......etc.) für das Audi Cabriolet geprüft wurde und zusätzlich der spez. angegebene Leistungsbereich stimmt und du dies auch noch für 25 Euro beim Hersteller der Felge erwerben kannst - sollte der Eintragung nicht im wege stehen.
Bei einer Felge mit ABE (KBA Nummer) wird im Grunde das gleiche geprüft nur mit der Ausnahme das der Anbau oder die Toleranz deutlich größer ist. Als Beispiel beim einfedern hast du zwischen Kotflügel und Reifen/Felgenhorn übertrieben gesagt so viel platz das dort noch ein ganze Hand zwischen past. Also auch für den beladenen Zustand Platz ohne Ende. In der Regel sind ABEs für Volumenmodelle also für eine einmalige Prüfung an verschiedenen Modellen mit eben viel Platz beim Anbau und fertig. Es gibt Felgenhersteller die sind so exklussiv die haben auch keine Felgen mit ABE................... such doch mal im Internet und sammel Daten um den Prüfer spez. diese Aussage freundlich wiederlegen zukönnen.
Anderes Beispiel: ich fahre sofern wirklich Frühling bzw. Sommer wird auf meinem A4 die Schmidt Felgen in 8,5 und 9,5 x 19. Auf der Internetseite von Schmidt (Felge.de) gibt es keine ABEs sondern nur Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten. Für diese Felge gibt es ein Teilegutachten für 18 Zoll und mehr nicht. Meine Kombination ist per Festigkeitsgutachten, Einzelabnahme und fettem Verschränkungstest abgenommen worden. Das macht nicht jeder TÜV Prüfer, es gibt spez Prüfingenieure in nahezu jedem Landkreis die sich nur mit solchen Sonderabnahme beschäftigen. Eine Kopie von Borkis Fahrzeugschein hätte vor Jahren geholfen.......heute leider nicht mehr, die Prüfer wollen und brauchen Papier als Prüfunterlage.
wenn das Teilegutachten der Felge durch einen akreditierten Gutachter (z.B. TÜV Rheinland, Bayern......etc.) für das Audi Cabriolet geprüft wurde und zusätzlich der spez. angegebene Leistungsbereich stimmt und du dies auch noch für 25 Euro beim Hersteller der Felge erwerben kannst - sollte der Eintragung nicht im wege stehen.
Bei einer Felge mit ABE (KBA Nummer) wird im Grunde das gleiche geprüft nur mit der Ausnahme das der Anbau oder die Toleranz deutlich größer ist. Als Beispiel beim einfedern hast du zwischen Kotflügel und Reifen/Felgenhorn übertrieben gesagt so viel platz das dort noch ein ganze Hand zwischen past. Also auch für den beladenen Zustand Platz ohne Ende. In der Regel sind ABEs für Volumenmodelle also für eine einmalige Prüfung an verschiedenen Modellen mit eben viel Platz beim Anbau und fertig. Es gibt Felgenhersteller die sind so exklussiv die haben auch keine Felgen mit ABE................... such doch mal im Internet und sammel Daten um den Prüfer spez. diese Aussage freundlich wiederlegen zukönnen.
Anderes Beispiel: ich fahre sofern wirklich Frühling bzw. Sommer wird auf meinem A4 die Schmidt Felgen in 8,5 und 9,5 x 19. Auf der Internetseite von Schmidt (Felge.de) gibt es keine ABEs sondern nur Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten. Für diese Felge gibt es ein Teilegutachten für 18 Zoll und mehr nicht. Meine Kombination ist per Festigkeitsgutachten, Einzelabnahme und fettem Verschränkungstest abgenommen worden. Das macht nicht jeder TÜV Prüfer, es gibt spez Prüfingenieure in nahezu jedem Landkreis die sich nur mit solchen Sonderabnahme beschäftigen. Eine Kopie von Borkis Fahrzeugschein hätte vor Jahren geholfen.......heute leider nicht mehr, die Prüfer wollen und brauchen Papier als Prüfunterlage.

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