29.01.2014, 15:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.2014, 15:14 von Bayerndiesel.)
Hallo Tobi,
die Sache mit einem "totgelegten" Airbag rumzufahren ist rechtlich nicht so einfach zu beantworten. Ich meine mich zu erinnern, dass es eine Vorschrift gibt, welche besagt, dass eingebaute Sicherungseinrichtungen auch zu funktionieren haben - egal ob werksseitig oder nachträglich eingebaut. Es gilt der Grundsatz: "Wo kein Kläger - da kein Richter". Nur im Fall der Fälle, wenn rauskommt, dass Du mit einem nicht funktionieren Airbag durch die Gegend fährst oder gefahren bist oder evtl. auch noch mit nicht bestimmungsgemäßen "Sprengstoff" - dann möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.
Ich habe mich mal mit dem Thema Beifahrer-Airbag-Abschaltung befasst und kam dabei zu dem Punkt, dass diese Abschaltung in den Unterlagen bei Audi und in einem Zertifikat (welches Du dann auch bei jeder Kontrolle vorzeigen musst) dokumentiert sein muss. Dies ist zwar jetzt nicht vergleichbar mit Deinem Problem, weil bei mir ja sowohl Seiten- wie auch Beifahrer-Airbag werkseitig verbaut sind. Aber wie geschrieben, meine ich mich an eine Vorschrift zu erinnern.
Zu Deinem Sitzheizungsproblem:
Ich habe mir jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen, vermute aber, dass Deine Sitzheizung wg. eines Kabelbruches im Sitz selbst nicht mehr funktioniert. Originale Sitzheizungen gibt es, glaube ich, nicht mehr und die Bruchstelle zu suchen wird nicht einfach sein. Warum baust Du dann nicht eine Sitzheizung aus dem "Aftermarket" ein? "Carbon-Sitzheizung" wäre das "Schlagwort" bei Ebay. Die gibt es sowohl zwei- wie auch fünfstufig. Der Einbau ist für jemanden mit technischen Geschick und logischem Denkvermögen allemal zu bewerkstelligen und die Funktion ist vergleichbar mit einer Originalen Sitzheizung - vielleicht ein Denkanstoß.
Tanke Edit sagt:
O.K. - hab's jetzt erst gelesen, dass Du Probleme mit dem Anschluss der vorhandenen Sitzheizung hast -> somit vergiss meinen letzten Absatz!
die Sache mit einem "totgelegten" Airbag rumzufahren ist rechtlich nicht so einfach zu beantworten. Ich meine mich zu erinnern, dass es eine Vorschrift gibt, welche besagt, dass eingebaute Sicherungseinrichtungen auch zu funktionieren haben - egal ob werksseitig oder nachträglich eingebaut. Es gilt der Grundsatz: "Wo kein Kläger - da kein Richter". Nur im Fall der Fälle, wenn rauskommt, dass Du mit einem nicht funktionieren Airbag durch die Gegend fährst oder gefahren bist oder evtl. auch noch mit nicht bestimmungsgemäßen "Sprengstoff" - dann möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.
Ich habe mich mal mit dem Thema Beifahrer-Airbag-Abschaltung befasst und kam dabei zu dem Punkt, dass diese Abschaltung in den Unterlagen bei Audi und in einem Zertifikat (welches Du dann auch bei jeder Kontrolle vorzeigen musst) dokumentiert sein muss. Dies ist zwar jetzt nicht vergleichbar mit Deinem Problem, weil bei mir ja sowohl Seiten- wie auch Beifahrer-Airbag werkseitig verbaut sind. Aber wie geschrieben, meine ich mich an eine Vorschrift zu erinnern.
Zu Deinem Sitzheizungsproblem:
Ich habe mir jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen, vermute aber, dass Deine Sitzheizung wg. eines Kabelbruches im Sitz selbst nicht mehr funktioniert. Originale Sitzheizungen gibt es, glaube ich, nicht mehr und die Bruchstelle zu suchen wird nicht einfach sein. Warum baust Du dann nicht eine Sitzheizung aus dem "Aftermarket" ein? "Carbon-Sitzheizung" wäre das "Schlagwort" bei Ebay. Die gibt es sowohl zwei- wie auch fünfstufig. Der Einbau ist für jemanden mit technischen Geschick und logischem Denkvermögen allemal zu bewerkstelligen und die Funktion ist vergleichbar mit einer Originalen Sitzheizung - vielleicht ein Denkanstoß.
Tanke Edit sagt:
O.K. - hab's jetzt erst gelesen, dass Du Probleme mit dem Anschluss der vorhandenen Sitzheizung hast -> somit vergiss meinen letzten Absatz!
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
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