30.04.2014, 11:18
Hi an alle,
harte Sache, verbauen würde ich den Kram auch nicht mehr.
Bei mir wäre ( Rechtschutz sei dank ) direkt eine Brief vom Anwalt gekommen.
Bzgl. einbau Tieferlegenung usw. trozdem hat der Herteller "LowTec" eine Produkthaftung
und wenn dann auch noch auf der Hertellerseite mit "Zitat" : • innovative Höhenverstellung mit großen Verstellbereichen
geworben wird, kann der Hersteller sich nicht mehr darauf beziehen das Fahrzeug wäre zu stark Tiefergelegt worden etc.
Er wirbt ja mit diese Produkt und mit den Möglichkeiten des Produkts, ( "Zitat" . • konkurrenzlos großer Verstellbereich von Höherlegung bis extrem tief )
hier käme dann auch evtl. der Begriff der Irreführung in Betracht wenn der Hersteller dies abstreiten würde.
D.h. bzgl. der Produkthaftung wird es hier schon sehr eng und die Erfolgschancen auf eine Entschädigung sind aus meiner Sicht hoch.
Das einzige was ich hier rechtlich bedenklich finde ist ( bzw. was als Argumentation von seiten des Herstellers aufkommen könnte )
das ggf. ein Unfall zum Reißen der Schweißnäht geführt haben kann / soll.
Dies lässt sich aber schnell durch ein Sachverständigen Gutachten entkräften.
Das wäre auch meine Empfehlung für dich wenn du dich auf eine Rechtsstreit mit dem Herteller einlassen willst.
Am Besten auch einen Sachverständigen von einem Renomierten Blauen oder Grünen Verein wählen.
Den das Fahrzeug und die alten Federbeine besichtigen lassen.
Ich würde mich nicht von LowTec mit irgendeiner Aussrede oder kleinen Entschädigung abwatschen lassen, stelle man sich vor die Schweißnaht wäre bei ( nur ) 130 - 160 Km/h auf
der Autobahn gerissen. Ich würde hier sämtliche Register ziehen um diese Fahrwerk vom Markt zu bekommen oder so das der Hersteller "vernüftig" und "technisch nachhaltig"
das Produkt verbessert muss.
Einbauen würde ich den Schrott dennoch nicht mehr, Entrschädigung nur monitär.
Besten Gruß
Pulsar!
harte Sache, verbauen würde ich den Kram auch nicht mehr.
Bei mir wäre ( Rechtschutz sei dank ) direkt eine Brief vom Anwalt gekommen.
Bzgl. einbau Tieferlegenung usw. trozdem hat der Herteller "LowTec" eine Produkthaftung
und wenn dann auch noch auf der Hertellerseite mit "Zitat" : • innovative Höhenverstellung mit großen Verstellbereichen
geworben wird, kann der Hersteller sich nicht mehr darauf beziehen das Fahrzeug wäre zu stark Tiefergelegt worden etc.
Er wirbt ja mit diese Produkt und mit den Möglichkeiten des Produkts, ( "Zitat" . • konkurrenzlos großer Verstellbereich von Höherlegung bis extrem tief )
hier käme dann auch evtl. der Begriff der Irreführung in Betracht wenn der Hersteller dies abstreiten würde.
D.h. bzgl. der Produkthaftung wird es hier schon sehr eng und die Erfolgschancen auf eine Entschädigung sind aus meiner Sicht hoch.
Das einzige was ich hier rechtlich bedenklich finde ist ( bzw. was als Argumentation von seiten des Herstellers aufkommen könnte )
das ggf. ein Unfall zum Reißen der Schweißnäht geführt haben kann / soll.
Dies lässt sich aber schnell durch ein Sachverständigen Gutachten entkräften.
Das wäre auch meine Empfehlung für dich wenn du dich auf eine Rechtsstreit mit dem Herteller einlassen willst.
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Den das Fahrzeug und die alten Federbeine besichtigen lassen.
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das Produkt verbessert muss.
Einbauen würde ich den Schrott dennoch nicht mehr, Entrschädigung nur monitär.
Besten Gruß
Pulsar!
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