03.06.2014, 21:47
Hallo Markus,
wie hier von Einigen vorgeschlagen, wird das auch nicht unbedingt so reibungslos funktionieren, wie Du/ihr es Dir/euch vorstellt . Kommt immer auf die Versicherungsgesellschaften (alt/neu) an, ob sie mitspielen.
Hatten hier mal den Fall, dass jemand auch seine alte Versicherung zum Jahreswechsel gekündigt hatte und die neue Versicherung zum Saisonbeginn beginnen lassen wollte -> hatte dann Probleme mit der "Rennleitung", weil für die paar Monate (Jan. - März) kein Versicherungsschutz für ein zugelassenes Fahrzeug bestand. Die neue Versicherung wollte dann auch nicht rückwirkend als "Ruheversicherung" in Deckung gehen. Lt. Zulassungsamt gilt auch ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen während der Ruhezeit als zugelassenes Fahrzeug; auch wenn es nicht bewegt werden darf!
Eine Alternative wäre: Fahrzeug abmelden, alte Versicherung kündigen, Fahrzeug auf Privatgrund stellen, neue Versicherung zum Saisonbeginn abschließen, Fahrzeug zum Saisonbeginn anmelden. Zu Bedenken sei aber auch noch, dass während dieser Stilllegungszeit kein Versicherungsschutz auf Basis der Ruheversicherung für den Kaskobereich gilt - kann man nur umgehen, indem man sein Fahrzeug für die Zeit bei "Fort Knox" unterstellt. Die meisten mir bekannten Versicherungen gehen nur dann in Deckung, wenn der Erstbeitrag gezahlt wird/wurde.
Zweite Alternative wäre, bei der jetzigen Versicherungsgesellschaft auf Saisonkennzeichen ummelden und dann rechtzeitig zum neuen Saisonbeginn (3 Monate vorher) zu kündigen. Die Stichtagsregelung gilt hier nicht. Zweite Kündigungsmöglichkeit wäre bei Beitragssteigerung innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung das Kündigungsrecht auszuüben (=außergewöhnliches Kündigungsrecht bei Beitragssteigerung). Durch Veränderung des Vertrages auf Saisonkennzeichen ändert sich meistens auch das Vertragsende auf den Saisonbeginn. Dies sollte man vorher aber mit seiner Gesellschaft noch abklären.
Eines möchte ich Dir aber auch noch mit auf den Weg geben. Es gibt Gesellschaften, die bei einem 20jährigen Fahrzeug keinen Kaskoschutz bei Neuvertrag mehr gewähren. Kümmere Dich also rechtzeitig darum.
wie hier von Einigen vorgeschlagen, wird das auch nicht unbedingt so reibungslos funktionieren, wie Du/ihr es Dir/euch vorstellt . Kommt immer auf die Versicherungsgesellschaften (alt/neu) an, ob sie mitspielen.
Hatten hier mal den Fall, dass jemand auch seine alte Versicherung zum Jahreswechsel gekündigt hatte und die neue Versicherung zum Saisonbeginn beginnen lassen wollte -> hatte dann Probleme mit der "Rennleitung", weil für die paar Monate (Jan. - März) kein Versicherungsschutz für ein zugelassenes Fahrzeug bestand. Die neue Versicherung wollte dann auch nicht rückwirkend als "Ruheversicherung" in Deckung gehen. Lt. Zulassungsamt gilt auch ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen während der Ruhezeit als zugelassenes Fahrzeug; auch wenn es nicht bewegt werden darf!
Eine Alternative wäre: Fahrzeug abmelden, alte Versicherung kündigen, Fahrzeug auf Privatgrund stellen, neue Versicherung zum Saisonbeginn abschließen, Fahrzeug zum Saisonbeginn anmelden. Zu Bedenken sei aber auch noch, dass während dieser Stilllegungszeit kein Versicherungsschutz auf Basis der Ruheversicherung für den Kaskobereich gilt - kann man nur umgehen, indem man sein Fahrzeug für die Zeit bei "Fort Knox" unterstellt. Die meisten mir bekannten Versicherungen gehen nur dann in Deckung, wenn der Erstbeitrag gezahlt wird/wurde.
Zweite Alternative wäre, bei der jetzigen Versicherungsgesellschaft auf Saisonkennzeichen ummelden und dann rechtzeitig zum neuen Saisonbeginn (3 Monate vorher) zu kündigen. Die Stichtagsregelung gilt hier nicht. Zweite Kündigungsmöglichkeit wäre bei Beitragssteigerung innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung das Kündigungsrecht auszuüben (=außergewöhnliches Kündigungsrecht bei Beitragssteigerung). Durch Veränderung des Vertrages auf Saisonkennzeichen ändert sich meistens auch das Vertragsende auf den Saisonbeginn. Dies sollte man vorher aber mit seiner Gesellschaft noch abklären.
Eines möchte ich Dir aber auch noch mit auf den Weg geben. Es gibt Gesellschaften, die bei einem 20jährigen Fahrzeug keinen Kaskoschutz bei Neuvertrag mehr gewähren. Kümmere Dich also rechtzeitig darum.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"