03.06.2014, 22:01
(03.06.2014, 21:47)Bayerndiesel schrieb: Hatten hier mal den Fall, dass jemand auch seine alte Versicherung zum Jahreswechsel gekündigt hatte und die neue Versicherung zum Saisonbeginn beginnen lassen wollte -> hatte dann Probleme mit der "Rennleitung", weil für die paar Monate (Jan. - März) kein Versicherungsschutz für ein zugelassenes Fahrzeug bestand. Die neue Versicherung wollte dann auch nicht rückwirkend als "Ruheversicherung" in Deckung gehen. Lt. Zulassungsamt gilt auch ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen während der Ruhezeit als zugelassenes Fahrzeug; auch wenn es nicht bewegt werden darf!
Verstehe ich nicht!!?!
Das Auto wird in der Zeit ja gar nicht bewegt...!