Hi,
wie man dem Eingangsposting entnehmen kann, attestiert das Gutachten einen Marktwert.
Nehmen wir an, Klosterneuburger hat einen Schaden an seinem Cab, z.B. ein Auffahrunfall. Nehmen wir mal an, unverschuldet und er will jetzt Geld von der gegnerischen Versicherung. Dann spielt der Wert vor Unfall eine Rolle z.B. bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Totalschadens.
Nehmen wir z.B weiter an, seine Werkstatt veranschlagt für obigen Auffahrunfall eine Reparaturhöhe von 8000,- €. Bis 130% des Wiederbeschaffungswertes kann man reparieren lassen, darüber gibt es nur noch Wiederbeschaffungswert und die Karre gehört der Versicherung. Die Versicherung müsste also bei 10.000 € Wiederbeschaffungswert die Reparatur bezahlen. Unter einem Wert von 6153,-€ aber nicht mehr.
AKtuell steht bei Autoscout24 ein 2.8 von 97 mit 170 tkm mit 5.500 € drin.
Ich weiss, der von Klosterneuburger ist sicher viel besser, aber nur mal so als Eckmarke.
Die Versicherung wird also mal die Marktlage sondieren, ungläubig das Gutachten studieren und selbst einen Gutachter bestellen und der wird weit unter den 10.000 € bleiben, dazu muss man seine Kristallkugel nicht polieren gehen.
Und dann wird es interessant, welches Gutachten den Gerichtsstreit überlebt. Und ich fürchte, der Herr der Ringe hat mit seiner Einschätzung nicht ganz unrecht.
Ich habe meinen für 5000 gekauft und inzwischen (schluck ) gute 7000 investiert und ich bilde mir nicht ein, wesentlich mehr als 6000 bis 7000 dafür zu bekommen, wenn ich ihn jetzt verkaufen würde. Die Kohle ist weg, dafür steht ein Cab in meiner Garage.
Nix für Ungut.
MfG
Stephan
wie man dem Eingangsposting entnehmen kann, attestiert das Gutachten einen Marktwert.
Nehmen wir an, Klosterneuburger hat einen Schaden an seinem Cab, z.B. ein Auffahrunfall. Nehmen wir mal an, unverschuldet und er will jetzt Geld von der gegnerischen Versicherung. Dann spielt der Wert vor Unfall eine Rolle z.B. bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Totalschadens.
Nehmen wir z.B weiter an, seine Werkstatt veranschlagt für obigen Auffahrunfall eine Reparaturhöhe von 8000,- €. Bis 130% des Wiederbeschaffungswertes kann man reparieren lassen, darüber gibt es nur noch Wiederbeschaffungswert und die Karre gehört der Versicherung. Die Versicherung müsste also bei 10.000 € Wiederbeschaffungswert die Reparatur bezahlen. Unter einem Wert von 6153,-€ aber nicht mehr.
AKtuell steht bei Autoscout24 ein 2.8 von 97 mit 170 tkm mit 5.500 € drin.
Ich weiss, der von Klosterneuburger ist sicher viel besser, aber nur mal so als Eckmarke.
Die Versicherung wird also mal die Marktlage sondieren, ungläubig das Gutachten studieren und selbst einen Gutachter bestellen und der wird weit unter den 10.000 € bleiben, dazu muss man seine Kristallkugel nicht polieren gehen.
Und dann wird es interessant, welches Gutachten den Gerichtsstreit überlebt. Und ich fürchte, der Herr der Ringe hat mit seiner Einschätzung nicht ganz unrecht.
Ich habe meinen für 5000 gekauft und inzwischen (schluck ) gute 7000 investiert und ich bilde mir nicht ein, wesentlich mehr als 6000 bis 7000 dafür zu bekommen, wenn ich ihn jetzt verkaufen würde. Die Kohle ist weg, dafür steht ein Cab in meiner Garage.
Nix für Ungut.
MfG
Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.