25.07.2014, 08:07
Hallo,
nur wenn du eine Hochwasserversicherung (fürs Haus) hast.
Wasserschäden durch Regenfall sind meistens ausgeschlossen.
Ich hatte in der Nachbarscheft einen ähnlichen Fall, der durch mehrere Instanzen vor Gericht ging. Wenn jemand sein Auto in einer Garage abstellet, die überflutet werden kann ist er selbst Schuld.
Gruss
nur wenn du eine Hochwasserversicherung (fürs Haus) hast.
Wasserschäden durch Regenfall sind meistens ausgeschlossen.
Ich hatte in der Nachbarscheft einen ähnlichen Fall, der durch mehrere Instanzen vor Gericht ging. Wenn jemand sein Auto in einer Garage abstellet, die überflutet werden kann ist er selbst Schuld.
Gruss
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