15.12.2014, 00:54
Grundsätzlich gebe ich Dir Recht.
Aber ich glaube, in meinem Fall brauche ich mir keine Gedanken machen,
daß da noch was unangenehmes wegen des fehlenden zweiten Schlüssels nachkommen könnte.
Denn die Vorbesitzerin ist Richterin am Bundessozialgericht.
Gruß,
Lexi
Aber ich glaube, in meinem Fall brauche ich mir keine Gedanken machen,
daß da noch was unangenehmes wegen des fehlenden zweiten Schlüssels nachkommen könnte.
Denn die Vorbesitzerin ist Richterin am Bundessozialgericht.
Gruß,
Lexi