27.01.2015, 21:13
Hallo Leute,
Meine Freundin hat sich/uns vor ca. 1 Jahr vom Stromanbieter Clubstrom einen Vertrag andrehen lassen an der Haustüre (ja ich weis... bitte spart euch die Kommentare )
Wegen Umzug möchte ich diesen Vertrag nun kündigen und hatte bereits am 09.01.2015 ein Kündigungsschreiben verfasst, dass ich zum 28.02.15 kündigen möchte und eine Bitte um einer schriftlichen Bestätigung der Kündigung sowie dem Beendigungzeitpunkts.
(laut AGB http://www.club-strom.de/agb.php 6 Wochen Frist - somit locker eingehalten)
Kam heute ein Schreiben, dass der Vertrag zum 31.01.2016 gekündigt wurde :eek:
Vertragsdaten:
Clubstrom Privat variable Laufzeit
Lautzeit 36 Monate
Lieferbeginn 01.02.2013
Also wurde in meinen Augen meine Kündigung missachtet und die vollen 36 Monate betrachtet.
Wenn man nun in den AGBs den Punkt 4. Vorzeitige Vertragsbeendigung
betrachtet, verstehe ich das so, dass diese Gauner trotz Kündigung meinen "fiktiven zukünfigtigen" Stromverbrauch von 03/15 - 01/16 auf einen Schlag verlangen?
Den nächsten Haustürgeschäftler nehme ich persönlich entgegen
Ich wäre über einen Rat sehr dankbar.
Grüße b4f
Meine Freundin hat sich/uns vor ca. 1 Jahr vom Stromanbieter Clubstrom einen Vertrag andrehen lassen an der Haustüre (ja ich weis... bitte spart euch die Kommentare )
Wegen Umzug möchte ich diesen Vertrag nun kündigen und hatte bereits am 09.01.2015 ein Kündigungsschreiben verfasst, dass ich zum 28.02.15 kündigen möchte und eine Bitte um einer schriftlichen Bestätigung der Kündigung sowie dem Beendigungzeitpunkts.
(laut AGB http://www.club-strom.de/agb.php 6 Wochen Frist - somit locker eingehalten)
Kam heute ein Schreiben, dass der Vertrag zum 31.01.2016 gekündigt wurde :eek:
Vertragsdaten:
Clubstrom Privat variable Laufzeit
Lautzeit 36 Monate
Lieferbeginn 01.02.2013
Also wurde in meinen Augen meine Kündigung missachtet und die vollen 36 Monate betrachtet.
Wenn man nun in den AGBs den Punkt 4. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Zitat:Endet der Stromlieferungsvertrag vor dem in der Vertragsbestätigung genannten Enddatum, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund (z. B. Umzug, außerordentliche Kündigung, etc.), hat der Kunde der SWP den bis zur Vertragsbeendigung entstandenen Stromverbrauch mit den vertraglich zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen in einem Betrag zu vergüten.
betrachtet, verstehe ich das so, dass diese Gauner trotz Kündigung meinen "fiktiven zukünfigtigen" Stromverbrauch von 03/15 - 01/16 auf einen Schlag verlangen?
Den nächsten Haustürgeschäftler nehme ich persönlich entgegen
Ich wäre über einen Rat sehr dankbar.
Grüße b4f